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Arbeitgebernews

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  1. 27.11.2020

    Ein Hormon, das den Hunger abschaltet

    Das Hormon Lipocalin-2 erzeugt bei Mäusen und Affen ein Sättigungsgefühl und unterdrückt die Nahrungsaufnahme. Ähnliches gilt offenbar auch für Menschen, wie Forscher der University of Columbia herausgefunden haben. Hierüber informiert aponet.de – das offizielle Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen – in einer Pressemitteilung.
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  2. 18.11.2020

    Internationaler Männertag 2020: Urologische Erkrankungen und Früherkennung

    Probleme beim Wasserlassen zählen zu den häufigsten urologischen Beschwerden bei Männern. Ursache ist meist eine gutartige Vergrößerung der Prostata. Anlässlich des Internationalen Männertags am 19. November 2020 verweist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf Informationen zu urologischen Erkrankungen wie gutartiger Prostatavergrößerung, Prostatakrebs und Infektionen der Harnwege unter www.maennergesundheitsportal.de.
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  3. 16.11.2020

    Rechengrößen 2021

    Alle Jahre wieder werden die Grenzwerte in der Sozialversicherung angepasst. Nachfolgend ein Überblick über die Zahlen, Daten und Fakten 2021.
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  4. 11.11.2020

    Weltdiabetestag am 14. November 2020

    In Deutschland leben rund sieben Millionen Menschen mit Diabetes mellitus. Im Jahr 2040 könnten sogar bis zu 12 Millionen Menschen von Typ-2-Diabetes betroffen sein. Hierüber berichtet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in einer aktuellen Pressemitteilung.
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  5. 06.11.2020

    Schlafentzug fördert Grübeln

    Schlafen wir zu wenig, fällt es uns deutlich schwerer, negative Gedanken beiseite zu schieben. Das zeigt eine neue Studie aus Großbritannien. Teilnehmer hatten nach einer schlaflosen Nacht fast 50 Prozent mehr unangenehme Gedanken als diejenigen, die gut geschlafen hatten. Hierüber informiert aponet.de – das offizielle Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen – in einer Pressemitteilung.
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  6. 23.10.2020

    Fristlose Kündigung: Abmahnung erforderlich

    Ein Arbeitgeber muss regelmäßig erst einmal abmahnen, bevor er das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen kann. Dies gilt insbesondere, wenn der betroffene Arbeitnehmer nur einmal unentschuldigt gefehlt hat und zwar auch dann, wenn dies bereits am dritten Arbeitstag passiert. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (3. Juni 2020 – 1 Sa 72/20) ebenso wie bereits zuvor das Arbeitsgericht Elmshorn (3 Ca 1180 d/19) entschieden.
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