
Sie sind neuer Arbeitgeber bei der BKK Linde?
Herzlich Willkommen!
Die BKK Linde hat für Sie ein Arbeitgeberkonto eröffnet. Dies ist der Fall, wenn ein Beschäftigter Ihres Unternehmens uns als Krankenkasse gewählt hat und ansonsten aktuell keine Versicherten auf Ihrem Arbeitgeberkonto (Betriebsnummer) gemeldet sind.
Im unten stehenden FAQ geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen, die für Sie als Arbeitgeber dann anstehen.
Hier finden Sie Informationen als neuer Arbeitgeber bei der BKK Linde!
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Die BKK Linde hat für Sie ein Arbeitgeberkonto eröffnet. Dies ist der Fall, wenn ein Beschäftigter Ihres Unternehmens uns als Krankenkasse gewählt hat und sonst aktuell keine Versicherten auf dem Arbeitgeberkonto (Betriebsnummer) gemeldet sind.
Gerne lassen wir Ihnen zu Beginn weitere Informationen zukommen, um Sie als neuer Arbeitgeber bei der BKK Linde zu unterstützen.
Wechselt ein Mitarbeiter die Krankenkasse, erhalten Sie als Arbeitgeber im Vorfeld eine Mitgliedsbescheinigung. Bitte prüfen Sie, ob Sie ggf. eine Mitgliedsbescheinigung für einen Beschäftigten erhalten haben. In der Regel sollten Sie diese Bescheinigung bereits vor der Beitragsschätzung erhalten haben.
Sie können keinen Versicherten bei der BKK Linde ermitteln? In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter werden sich bei Ihnen melden.
Der bisherige in Papierform versandte Fragebogen wird über das maschinelle Übermittlungsverfahren DSAK (Datensatz Arbeitgeberkonto) ersetzt. Dieses Verfahren ist z. B. über ihre Personalabrechnungssoftware, das SV-Meldeportal oder auch über Ihren Steuerberater möglich.
Auch das SEPA-Mandat ist grundsätzlich über das DSAK Verfahren zu übermitteln. Wenn der Steuerberater die Meldungen vornimmt, ist es möglich, dass es keine Berechtigung für das Übermitteln des SEPA-Mandates gibt oder dass bei manchen Abrechnungsprogrammen dies nur mit der vorherigen Aufforderung der Krankenkasse möglich wäre.
Sollte es aufgrund organisatorischer bzw. technischer Probleme dazu kommen, dass das Mandat nicht rechtzeitig übermittelt wird, können Sie in Ausnahmefällen das Online-Mandat der BKK Linde verwenden.
Generell werden die Beiträge, Meldungen und Zahlungen unter derselben Betriebsnummer abgeführt. In Ausnahmefällen - gerade wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben - könnte dies auch unter unterschiedlichen Betriebsnummern erfolgen. In diesem Fall müssten wir die entsprechenden Betriebsnummern in unserem System verknüpfen, damit dies berücksichtigt wird.
Falls Sie uns bereits im Vorfeld die Daten über eine Änderungsmeldung übermittelt haben, entfällt natürlich diese Rückmeldung. Bitte beachten Sie, dass in einigen Softwareprogrammen dann teilweise das SEPA-Mandat nicht übermittelt wird. Dies ist im jeweiligen Übertragungsprotokoll ersichtlich. Sollten sich im Laufe der Zeit Änderungen wie z. B. Ansprechpartner, Anschrift etc. ergeben, ist dies mit der Änderungsmeldung über das DSAK Verfahren mitzuteilen.
Sobald Sie uns die erste DEÜV-Meldung oder den Beitragsnachweis übermittelt haben, erhalten Sie von uns die entsprechende maschinelle Anforderung, Ihre Daten an uns zu übermitteln. Eine frühere Zustellung ist technisch leider nicht möglich.
Erledigen Sie Ihre Anliegen digital.
Sie können diverse Formulare online ausfüllen. Wichtig: Dazu benötigen Sie die Zugangsdaten, die wir Ihnen per Post zugeschickt haben.
Sie benötigen unsere Stammdaten oder Fälligkeitszeiträume für Ihre Abrechnung?
Auf unserer Beitragsseite finden Sie weitere Informationen hierzu.
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