
Die BKK Linde hat Sie als Arbeitgeber kontaktiert?
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, der Einzugsstelle - zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge - einen Beitragsnachweis per Datenübertragung zu übermitteln. Erbringen Sie den Beitragsnachweis nicht rechtzeitig, muss die Einzugsstelle eine Schätzung durchführen und fehlende Beitragsnachweise anfordern.
Sie haben Fragen zu Beitragsnachweisen oder Beitragsabführungen?
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Einzugsstelle - zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge - einen Beitragsnachweis per Datenübertragung zu übermitteln.
Dies gilt nicht hinsichtlich Beschäftigter in privaten Haushalten bei Verwendung von Haushaltsschecks. Übermittelt der Arbeitgeber den Beitragsnachweis nicht zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge, so kann die Einzugsstelle das für die Beitragsberechnung maßgebende Arbeitsentgelt schätzen, bis der Nachweis ordnungsgemäß übermittelt wird. Wird der Beitragsnachweis direkt für den geschätzten Beitragsmonat übermittelt, wird die Beitragsschätzung storniert.
Beispiel: Der Beitragsnachweis für Januar ersetzt die Schätzung für den Januar.
Generell werden die Beiträge, Meldungen und Zahlungen unter derselben Betriebsnummer abgeführt. In Ausnahmefällen - gerade wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben - könnte dies auch unter unterschiedlichen Betriebsnummern erfolgen. In diesem Fall müssten wir die entsprechenden Betriebsnummern in unserem System verknüpfen, damit dies berücksichtigt wird.
Wechselt ein Mitarbeiter die Krankenkasse, erhalten Sie als Arbeitgeber im Vorfeld eine Mitgliedsbescheinigung. Bitte prüfen Sie, ob Sie ggf. eine Mitgliedsbescheinigung für einen Beschäftigten erhalten haben. In der Regel sollten Sie diese Bescheinigung bereits vor der Beitragsschätzung erhalten haben.
Sie können keinen Versicherten bei der BKK Linde ermitteln. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter werden sich bei Ihnen melden.
Grundsätzlich ist auch für Zeiträume, bei denen nur beitragsfreie Beschäftigte gemeldet sind, ein Beitragsnachweis zu übermitteln. Gerne können Sie für diesen Zeitraum auch einen Dauerbeitragsnachweis in Höhe von 0,00 Euro an uns übermitteln. Bitte beachten Sie, dass bei Elternzeit auch eine Fehlzeitenmeldung im DEÜV-Verfahren für diese Personen gemeldet werden müssen. Falls ihr Abrechnungsprogramm für diese Zeiträume keine Beitragsnachweise ermittelt, können Sie uns gerne die voraussichtliche Dauer der Beitragsfreiheit mitteilen, damit wir dies in unseren Unterlagen vermerken können.
Haben sie einen neuen Beschäftigten oder einen Beschäftigten, der zur BKK Linde gewechselt ist, dann wird grundsätzlich ab dem ersten Monat ein Beitragsnachweis erwartet. Berechnet Ihr Abrechnungsprogramm die Beiträge allerdings erst im Folgemonat bzw. führt diese an uns ab, dann müsste für den ersten Beitragsmonat auch ein Beitragsnachweis mit Nullbeträgen übermittelt werden. Gerne können Sie dies über unser digitales Formular vornehmen, falls Ihr Abrechnungsprogramm diesen Prozess nicht unterstützt.
Es ist ein Beitragsnachweis-Datensatz (mit Nullbeträgen) auch für Entgeltabrechnungszeiträume zu erstellen, in denen ausnahmsweise keine Beiträge anfallen. Hierdurch werden Beitragsschätzungen vermieden, die die Einzugsstelle nach § 28f Absatz 3 Satz 2 SGB IV dann vorzunehmen hat, wenn der Arbeitgeber den Beitragsnachweis-Datensatz nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt. Gerne können Sie dies auch über unser digitales Formular vornehmen, falls Ihr Abrechnungsprogramm diesen Prozess nicht unterstützt.
Der Beitragsnachweis-Datensatz ist der Datenannahmestelle - abgesehen vom Dauer-Beitragsnachweis - für jeden Entgeltabrechnungszeitraum zu übermitteln, in dem versicherungspflichtig Beschäftigte oder geringfügig entlohnte Beschäftigte gemeldet sind. Folglich ist ein Beitragsnachweis-Datensatz (mit Nullbeträgen) auch für Entgeltabrechnungszeiträume zu erstellen, in denen ausnahmsweise keine Beiträge anfallen.
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