Die BKK Linde erhöht den kassenindividuellen Zusatzbeitrag zum 1. August 2025 auf 2,99 Prozent, um weiterhin verantwortungsvoll zu wirtschaften und Ihre Gesundheitsversorgung mit attraktiven Extraleistungen sicherzustellen.
Auf dieser Seite haben wir Ihnen die häufigsten Fragen & Antworten zusammengestellt. Darüber hinaus können Sie bei individuellen Anliegen über diese Seite einen Rückruf buchen.
Der Zusatzbeitrag ist ein Beitrag, den gesetzliche Krankenkassen von ihren Mitgliedern erheben. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhoben und von jeder Krankenkasse individuell festgelegt.
Der Zusatzbeitrag dient dazu, die Ausgaben der Krankenkasse zu decken, wenn die Gelder aus dem sogenannten Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Seit 2015 prüft jede gesetzliche Krankenkasse anhand der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung, in welcher Höhe ein individueller Zusatzbeitrag erhoben werden muss.
In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben in verschiedenen Bereichen wie etwa Krankenhausbehandlungen, Arzneimittel und ärztliche Behandlung stark gestiegen. Darüber hinaus haben zahlreiche Gesetze in den vergangenen Jahren zu zusätzlichen Ausgabensteigerungen und dem Abbau der finanziellen Reserven der Krankenkassen geführt. Daher ist die Erhebung von Zusatzbeiträgen unvermeidbar, da der allgemeine Beitragssatz gesetzlich vorgegeben wird. Um weiterhin verantwortungsvoll wirtschaften zu können, erhöht die BKK Linde nach sorgfältigen Analysen und Prüfung den Zusatzbeitrag zum 01.08.2025 auf 2,99 Prozent.
Weitere Hintergrundinformationen finden Sie in folgendem Artikel: Handelsblatt - Kostentreiber in der GKV
Nach den aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums lagen die Ausgaben im ersten Quartal 2025 bei 86,5 Milliarden Euro – das ist ein Plus von über sechs Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Gesundheitsfonds, über den die Gelder an die Krankenkassen verteilt werden, hat in den ersten drei Monaten in diesem Jahr bereits ein Defizit von 4,5 Milliarden Euro verzeichnet.
Aktuell treiben einzelne Bereiche die Kosten besonders in die Höhe. Den größten Teil geben gesetzliche Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen aus – im ersten Quartal 2025 waren es über 27 Milliarden Euro. Dies ist ein Kostenanstieg von fast 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Durch die Krankenhausreform ist keine Entspannung in Sicht – voraussichtlich wird es zu weiteren Kostensteigerungen kommen.
Auch die Ausgaben für Medikamente tragen mit über 14 Milliarden Euro, einem Anstieg von gut 6 Prozent, zur hohen Ausgabendynamik bei.
Weitere Bereiche mit hohen Ausgabensteigerungen finden Sie hier: Grafik - Kostensteigerungen in der GKV
Ausführliche Informationen zu steigenden Beitragssätzen erfahren Sie in folgender Podcast-Folge: tagesschau - Warum Versicherungsbeiträge immer weiter steigen
Bei versicherungspflichtigen Mitgliedern wird der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber, bei Rentnern vom Rentenversicherungsträger übernommen. Die andere Hälfte bezahlt das versicherungspflichtige Mitglied.
Freiwillig Versicherte müssen ihren Zusatzbeitrag wie auch den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag selbst bezahlen. Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig versichert sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. In diesem Zuschuss sind auch die Anteile für den Zusatzbeitrag enthalten.
Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezahlen keine Beiträge für ihre Krankenkasse. Hier übernimmt der Träger die Beiträge.
Studierende, die nicht familienversichert sind, müssen den Zusatzbeitrag selbst zahlen.
Bezieher von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld und Versicherte in Elternzeit müssen in der Regel keinen Zusatzbeitrag zahlen.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, wirtschaftlich effizient zu handeln und durch gute Verträge sowie gezielte Gesundheitsprogramme Kosten gering zu halten bzw. zu reduzieren.
Die gesetzlichen Krankenkassen stehen jedoch vor der Herausforderung, dass für das Jahr 2025 kaum Rücklagen zur Verfügung standen. Ihre Finanzreserven beliefen sich zum Jahresende 2024 auf nur 2,1 Milliarden Euro. Das entspricht 0,08 Monatsausgaben der Kassen und damit weniger als die Hälfte der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage von 0,2 Monatsausgaben. Grund hierfür ist unter anderem das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) mit dem beschlossen wurde, dass die Finanzreserven der Kassen massiv abgeschmolzen werden müssen.
Wenn Sie die Krankenkasse wechseln möchten, müssen Sie eine neue Krankenkasse wählen und eine Mitgliedschaft beantragen. Eine Kündigung bei der BKK Linde ist nicht erforderlich und kann auch nicht bescheinigt werden. Wenn Sie einen Blick auf www.gkv-zusatzbeitraege.de werfen, werden Sie sehen, dass wir im Vergleich zu vielen anderen Kassen eher moderat angehoben haben.
Da sich der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse nach dem Einkommen richtet, sind die finanziellen Auswirkungen individuell. Beispiele:
Monatliches Bruttoeinkommen 3.000,00 €
Mtl. Beitrag bisher: 256,50 €
Mtl. Beitrag neu: 263,85 €
Mtl. Differenz: 7,35 €
Monatliches Bruttoeinkommen 5.000,00 €
Mtl. Beitrag bisher: 427,50 €
Mtl. Beitrag neu: 439,75 €
Mtl. Differenz: 12,25 €
Die Grundversorgung (etwa 95 Prozent der Leistungen) der Krankenkassen ist gesetzlich festgelegt, das heißt, diese Leistungen müssen von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Unterschiede zwischen den Krankenkassen gibt es bei freiwilligen Zusatzleistungen (z. B. Zuschüsse im Bereich Prävention), beim Bonusprogramm oder bei digitalen Services.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Gesetzlich Versicherte sollten vor einem Wechsel die Angebote verschiedener Krankenkassen miteinander vergleichen. Für manche Versicherte ist ein möglichst niedriger Zusatzbeitrag wichtig, für andere ein umfangreiches Präventions- und Bonusprogramm, bestimmte zusätzliche Leistungen über das gesetzliche Maß hinaus oder eine Geschäftsstelle vor Ort.
Die Bundesregierung plant für die Krankenkassen ein Bundesdarlehen. Für die Jahre 2025 und 2026 sind jeweils 2,3 Milliarden Euro an Krediten vorgesehen. Für die Pflegeversicherung wurden 500 Millionen Euro für 2025 und 1,5 Milliarden Euro für 2026 einbezogen. Diese Darlehen müssen von den Krankenkassen zurückbezahlt werden. Eine nachhaltige Stabilisierung der Beitragssätze kann dadurch nicht erreicht werden. Aus Sicht der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stellen diese Darlehen keine adäquate und langfristige Lösung für das Finanzproblem dar.
Sowohl der GKV-Spitzenverband als auch der BKK-Dachverband haben sich zur aktuellen Lage (Stand Juli 2025) positioniert. Ausführliche Informationen und Statements finden Sie in folgenden Pressemitteilungen:
Sie möchten mehr darüber erfahren, wie die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung funktioniert? Der GKV-Spitzenverband hat das Thema in einem kurzen Video verständlich zusammengefasst.