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Digitale Innovation im Gesundheitswesen

Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) möchte die Bundesregierung die elektronische Patientenakte stärken, Überweisungen und Terminvergabe digitalisieren und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung verbessern.

Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) möchte die Bundesregierung die elektronische Patientenakte stärken, Überweisungen und Terminvergabe digitalisieren und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung verbessern.

Mehr Funktionen für die ePA
Die ePA soll stärker als digitale Versorgungsplattform genutzt werden. Krankenkassen sollen unter anderem eine digitale Impfübersicht auf Basis ihrer Leistungsdaten erstellen und Versicherte an anstehende, von der STIKO empfohlene Schutzimpfungen erinnern können. Auch zusätzliche Daten, etwa aus Wearables und Wellness-Anwendungen, können mit ausdrücklicher Einwilligung der Versicherten genutzt werden.

Zudem soll die für den Versicherten bestimmte Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der ePA gespeichert werden können. Die zum Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber bestimmte Ausfertigung gehört hingegen nicht in die ePA.
Wichtig ist dabei der Datenschutz: Die neuen Möglichkeiten bedeuten keinen allgemeinen Zugriff der Krankenkassen auf die ePA. Soweit Krankenkassen Daten aus der ePA für zusätzliche Anwendungen verarbeiten und daraus erzeugte Daten wieder dort speichern, ist eine vorherige Einwilligung der Versicherten erforderlich. Ein darüber hinausgehender Zugriff auf ePA-Daten wird dadurch nicht eröffnet.

Digitaler Einstieg in die Versorgung
Krankenkassen sollen ihren Versicherten spätestens ab 01.02.2028 einen digitalen Versorgungseinstieg anbieten. Dieser soll unter anderem die Buchung von Behandlungsterminen, eine standardisierte digitale Ersteinschätzung und später den Zugriff auf elektronische Überweisungen ermöglichen.
Auch die Überweisung selbst wird digitalisiert: Vertragsärztliche Überweisungen sollen grundsätzlich ab 01.09.2029 elektronisch ausgestellt und über die Telematikinfrastruktur übermittelt werden, sofern die technischen Voraussetzungen vorliegen.
Langfristig gewinnt zudem die digitale Identität an Bedeutung. Die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität soll ab 01.12.2028 zusammen mit entsprechenden elektronischen Nachweisen wie die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis dienen können. Spätestens ab Dezember 2030 soll sie auch zur Authentisierung im Gesundheitswesen eingesetzt werden können.

Bedeutung für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber bringt das GeDIG nach dem Regierungsentwurf keine grundlegenden Änderungen im Melde-, Beitrags- oder Entgeltabrechnungsverfahren. Insbesondere bleibt der eAU-Abruf vom Ausbau der ePA getrennt. Das Gesetz ist für Arbeitgeber daher vor allem als weiterer Schritt zur Digitalisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und der medizinischen Versorgung relevant.

Aktueller Stand der Dinge
Das GeDIG ist noch nicht geltendes Recht. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 15.07.2026 beschlossen. Inzwischen wurde der Gesetzentwurf dem Bundesrat zugeleitet und liegt dort als Bundesratsdrucksache 448/26 vom 13.08.2026 vor. Änderungen an den vorgesehenen Regelungen und Zeitplänen sind daher weiterhin möglich.

Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe