Versicherung & Beiträge
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Personalarbeit zum Thema Sozialversicherung.

Unterstützungsmöglichkeiten der vom Teil-Shutdown bzw. erweiterten Shutdown betroffenen Unternehmen
Sie sind von der Schließungsverordnung der Länder für die Zeit bis zum 28. März 2021 betroffen? Dann haben wir aktuelle Informationen zu den geltenden Unterstützungsmöglichkeiten für Sie.
Eine der Maßnahmen, die die Bundesregierung als Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen für die vom Teil-Shutdown bzw. erweiterten Shutdown betroffenen Unternehmen beschlossen hat, ist die erneute Stundung der Sozialversicherungsbeiträge.
Die Voraussetzungen für die Genehmigung der Stundung sowie den dafür notwendigen Antrag finden Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie zu den betroffenen Unternehmen gehören und die Voraussetzungen erfüllt sind, lassen Sie uns bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Brief, Fax oder E-Mail zukommen. Gerne können Sie auch unseren Digitalen Postservice nutzen. Dieser ist im unteren Teil eingeblendet.
Wichtiger Hinweis für Sie: Wir wollen Sie optimal und schnell unterstützen. Achten Sie bei Ihrem Antrag bitte auf Vollständigkeit.
Hier können Sie sich den Antrag auf Stundung herunterladen
- Stundungsantrag erw. Shutdown März 2021herunterladen
Beiträge und Einkommensgrenzen
- BKK Linde Arbeitgeberinformationen ab 01.01.2021herunterladen
- BKK Linde Arbeitgeberinformationen ab 01.09.2020herunterladen
Fälligkeit Beitragsnachweis 2021 | Fünftletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit
Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig. Abgabetermin für den Beitragsnachweis ist 2 Arbeitstage vorher.
Monat | Januar | Februar | März | April | Mai | Juni |
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Fälligkeitstag | 25. | 22. | 25. | 26. | 25. | 24. |
Monat | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember |
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Fälligkeitstag | 26. | 25. | 24. | 25. | 24. | 23. |
Fälligkeit GSV-Beitrag 2021 | Drittletzter Bankarbeitstag des Monats der Fälligkeit
Ausnahme: Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.
Monat | Januar | Februar | März | April | Mai | Juni |
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Fälligkeitstag | 27. | 24. | 29. | 28. | 27. | 28. |
Monat | Juli | August | September | Oktober | November | Dezember |
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Fälligkeitstag | 28. | 27. | 28. | 27. | 26. | 28. |
Formulare für die Anmeldung bei der BKK Linde
- BKK Linde Fragebogen zur Eröffnung eines Beitragskontosherunterladen
- SEPA-Lastschriftmandatherunterladen
Bankverbindungen der BKK Linde auf einen Blick
Bank: Deutsche Bank
IBAN: DE91 5107 0021 0010 5205 00
BIC: DEUTDEFF510
Betriebsnummer für den Rechtskreis West: 48698889
Bank: Commerzbank
IBAN: DE73 5084 0005 0138 1466 00
BIC: COBADEFFXXX
Betriebsnummer für den Rechtskreis West: 48698889
Jedes Arbeitsmodell hat seine eigenen Voraussetzungen. Hier ein Überblick.
- Beurteilung von Schülern und Schulabgängernherunterladen
- Beurteilung von Praktikanten mit nicht vorgeschriebenem Praktikumherunterladen
- Beurteilung von kurzfristig Beschäftigtenherunterladen
- Beurteilung von beschäftigten Studentenherunterladen
- Beurteilung von Praktikanten mit vorgeschriebenem Praktikumherunterladen
- Beurteilung von geringfügig entlohnten Beschäftigtenherunterladen
- Beschäftigung von Studenten und Praktikantenherunterladen
Zum Ausbildungsstart gibt es einiges zu beachten.
- Checkliste Ausbildungsstartherunterladen
Informationen über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung
Zur Umlage U1 werden alle Arbeitgeber pflichtig, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei werden Arbeitnehmer, die nicht vollbeschäftigt sind mit den entsprechenden Faktoren kleiner als 1 berechnet. Öffentliche Arbeitgeber und ähnliche Institutionen nehmen an dem Ausgleich nicht teil.
Die Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit (U1) kann bei allen Arbeitnehmern (Arbeiter, Angestellte und Auszubildende) in Anspruch genommen werden.
Die Prüfung der Versicherungspflicht und die Erstattung von Leistungen bei Krankheit führt für die BKK Linde der BKK-Landesverband Mitte in Magdeburg durch.
BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg
Die entsprechenden Erklärungen zur Feststellung der Teilnahme am Ausgleichsverfahren nach dem AAG finden Sie hier:
Zur Umlage U2 sind alle Arbeitgeber (alle Betriebe, Unternehmen und öffentliche Institutionen) unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten versicherungspflichtig. Die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen erhält der Arbeitgeber von der Krankenkasse, bei der sein Arbeitnehmer versichert ist.
Demnach sind die Umlagen entsprechend der Mitgliedschaft des Arbeitnehmers oder Auszubildenden mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.
Die aktuellen Werte für die Umlageversicherung finden Sie in der Beitragsübersicht für Arbeitgeber.
Die Erstattungen von Leistungen bei Mutterschaft führt die BKK Linde eigenverantwortlich durch. Bei Fragen zur Umlage U2 können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir sind Ihr Partner bei allen Fragen zur Sozialversicherung bei Ihren Arbeitnehmern.
07731 5919-299