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Elektronische AU-Bescheinigung (eAU) ist gestartet

Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird digital: So übersenden Arztpraxen die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit seit Anfang Oktober elektronisch an die Krankenkassen.

Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird digital: So übersenden Arztpraxen die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit seit Anfang Oktober elektronisch an die Krankenkassen.

Daher ist es nicht mehr erforderlich, den altbekannten gelben Ausdruck an die Krankenkasse zu schicken. Zur Sicherheit sollte jedoch in der Arztpraxis nachgefragt werden, ob diese bereits über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt.

Ebenfalls zu beachten: Wer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss eine ärztliche Bescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Hieran ändert sich bis 30.06.2022 nichts, da Arbeitgeber die eAU erst dann bei den Krankenkassen abrufen können. Bis zu diesem Zeitpunkt stellen Arztpraxen weiterhin eine Papierbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber aus.

Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe