Grundsicherung: Beantragung von Geldleistungen wird vorübergehend erleichtert
Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren.
Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) finden sich unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung alle weiteren Informationen zur Grundsicherung; zudem können hier erforderlichen Anträge abgerufen werden. In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Die Nummer findet sich dann ebenfalls auf og. Internetseite.
Gesetzgeber plant vorübergehend einfacheres Verfahren
Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten. Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.
Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung
Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den der Einzelne erhält, kann variieren, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.
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Quelle: Jürgen Stüwe