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Minijob im Privathaushalt: Wer haftet bei einem Schaden?

Auch bei einem Minijob im Privathaushalt kann mal etwas zu Bruch gehen. Bei einem Schaden kann jedoch schnell Unsicherheit entstehen: Wer haftet dafür und wer übernimmt die Kosten? Die Minijob-Zentrale informiert darüber, welche Regeln im Schadensfall gelten und worauf Minijobber und Arbeitgeber achten sollten.

Auch bei einem Minijob im Privathaushalt kann mal etwas zu Bruch gehen. Bei einem Schaden kann jedoch schnell Unsicherheit entstehen: Wer haftet dafür und wer übernimmt die Kosten? Die Minijob-Zentrale informiert darüber, welche Regeln im Schadensfall gelten und worauf Minijobber und Arbeitgeber achten sollten.

Wer haftet bei einem kleinen Missgeschick?
Liegt nur leichte Fahrlässigkeit vor, muss der Schaden grundsätzlich nicht ersetzt werden. Bei leichter Fahrlässigkeit handelt es sich in der Regel um ein kleines, leicht entschuldbares Missgeschick. Das bedeutet vereinfacht: Die Haushaltshilfe war für einen Moment nicht so aufmerksam, wie es erforderlich gewesen wäre.

Wer haftet bei einem größeren Schaden?
Anders kann es aussehen, wenn die Haushaltshilfe die erforderliche Sorgfalt deutlicher außer Acht gelassen hat und mehr als nur eine kleine Unachtsamkeit vorliegt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Minijobberin oder der Minijobber eine erkennbare Gefahr nicht ausreichend beachtet hat.

Bei sogenannter mittlerer Fahrlässigkeit kommt eine anteilige Haftung in Betracht. Der entstandene Schaden kann dann anteilig auf beide Seiten verteilt werden.

Wer haftet bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht?
Bei grober Fahrlässigkeit kommt grundsätzlich eine vollständige Haftung der Minijobberin oder des Minijobbers in Betracht.

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet vereinfacht: Eine naheliegende und wichtige Vorsichtsmaßnahme wurde in besonders schwerem Maße außer Acht gelassen.

Wird ein Schaden absichtlich verursacht, also vorsätzlich, haftet die Haushaltshilfe grundsätzlich vollständig.

Fazit
Geht bei einem Minijob im Privathaushalt etwas kaputt, muss die Haushaltshilfe den Schaden nicht automatisch bezahlen. Entscheidend ist unter anderem, ob leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit beziehungsweise Vorsatz vorliegt. Welche Einstufung zutrifft, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen zur Haftung empfiehlt sich eine arbeitsrechtliche Beratung. Geht es darum, ob eine Versicherung den Schaden übernimmt, ist das jeweilige Versicherungsunternehmen der richtige Ansprechpartner.

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Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe