Mini- und Midijobber: Abschaffung oder Reform?
Die Zukunft der Minijobs hat in den vergangenen Monaten für intensive Diskussionen gesorgt. Ausgangspunkt hierfür war ein im Juni 2026 vorgelegter weitreichender Vorschlag der Alterssicherungskommission.
Danach sollten Minijobs ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus verlieren und grundsätzlich wie reguläre Beschäftigungen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Auch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, sollte entfallen. Ausnahmen waren lediglich für Schüler vorgesehen.
Politik rückt von vollständiger Abschaffung ab
Inzwischen deutet jedoch vieles darauf hin, dass die Bundesregierung diesen weitreichenden Vorschlag nicht vollständig umsetzen wird. Nach aktuellen Informationen soll die generelle Abschaffung inzwischen sogar ganz vom Tisch sein. Eine entsprechende endgültige gesetzliche Regelung oder eine offizielle Regierungsentscheidung ist bislang allerdings nicht veröffentlicht.
Reformziel bleibt bestehen
Damit ist die Diskussion allerdings keineswegs beendet. Die Bundesregierung hält grundsätzlich daran fest, Fehlanreize durch Minijobs zu reduzieren und Übergänge in Beschäftigungen mit größerem Arbeitsumfang zu erleichtern. Im Fokus steht dabei vor allem die Frage, wie geringfügige Beschäftigung ausgestaltet werden kann, ohne die soziale Absicherung der Beschäftigten zu schwächen.
Konkret in Vorbereitung
Über die beschriebenen, noch recht vagen Änderungsvorhaben hinausgehend sind einige konkrete Änderungen rund um die Minijobber bereits verabschiedet bzw. in Vorbereitung.
- KV-Beitrag: Arbeitgeber zahlen für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind, bislang einen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag von 13 % des Arbeitsentgelts. Zum 01.01.2027 wird dieser Beitrag neu geregelt. Künftig entspricht er dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatze
- PV-Beitrag: Arbeitgeber sollen künftig auch für geringfügig entlohnt Beschäftigte einen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung entrichten. Vorgesehen ab 2027 ist grundsätzlich ein Beitrag von 3,6 % des Arbeitsentgelts. Bei Beschäftigungen in Privathaushalten soll der Arbeitgeberbeitrag 1,5 % des Arbeitsentgelts betragen.
- Pauschale Lohnsteuer: Die vom Arbeitgeber zu tragende pauschale Lohnsteuer für gewerbliche Minijobs soll von 2 % auf 5 % angehoben werden.
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Quelle: Jürgen Stüwe