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Arbeitgebernews

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  1. 24.2.2025

    Ausgleichsabgabe: Fristende für 2024 naht

    Bis Ende März 2025 müssen Arbeitgeber ggf. die sog. Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 entrichten. Diese wird fällig, wenn eine nicht hinreichende Anzahl schwerbehinderter Menschen im Betrieb beschäftigt wurde. In diesem Zusammenhang greifen gesetzliche Neuerungen, die nunmehr erstmals zu berücksichtigen sind.
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  2. 19.2.2025

    Honorar-Lehrkräfte: Sozialversicherungspflicht greift erst später

    Für Lehrkräfte auf Honorarbasis brauchen übergangsweise ggf. keine Beiträge nachgezahlt zu werden, wenn festgestellt wird, dass sie tatsächlich abhängig beschäftigt sind. Einer entsprechenden gesetzlichen Regelung hat der Bundesrat am 14.02.2025 zugestimmt.
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  3. 17.2.2025

    Mutterschutz auch bei Fehlgeburten

    Bei Fehlgeburten haben Frauen künftig einen verbesserten Anspruch auf Mutterschutz. Neu sind insoweit gestaffelte Mutterschutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche. Das entsprechende Gesetz hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert.
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  4. 13.2.2025

    Erschöpft durch die Arbeit: Was dagegen hilft

    Wenn die Arbeit anstrengend ist und die Erschöpfung überhandnimmt, können einer neuen Studie zufolge zwei Dinge helfen: regelmäßige kleine Pausen („Mikropausen“) und Unterstützung durch Vorgesetzte. Hierüber informiert aponet.de, das offizielle Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen in einer Pressemitteilung.
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  5. 10.2.2025

    Märzklausel: Einmalzahlungen korrekt abrechnen

    Sie möchten sich bei Ihren Arbeitnehmern für die herausragende Arbeit im letzten Jahr mit einer Sonderzahlung bedanken? Wird diese Einmal- oder Sonderzahlung im ersten Quartal des neuen Jahres ausgezahlt, ist ggf. die sogenannte Märzklausel zu beachten.
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  6. 05.2.2025

    Abholen von Arbeitsschlüsseln kann unfallversichert sein

    Wer nach einer privaten Reise Arbeitsschlüssel von zuhause abholen will und dabei einen Unfall erleidet, ist möglicherweise unfallversichert. Dies hat das Bundessozialgericht kürzlich entschieden (AZ: B 2 U 15/22 R).
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