Hautkrebsscreening
- Vorsorgeuntersuchung ab 35 Jahren
- Ganzkörperuntersuchung
- Anspruch: Alle 2 Jahre
Bestens vorgesorgt!
Jeder Versicherte ab 35 Jahren hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine gründliche Untersuchung seiner Haut. Diese Untersuchung soll möglichst mit der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung, dem Check-up, durchgeführt werden. Falls dabei ein Verdacht auf Hautkrebs entsteht, muss dieser stets durch einen Hautarzt abgeklärt werden. Das Hautkrebsscreening kann bei einem Hausarzt, Internisten, Allgemeinmediziner oder direkt beim Hautarzt durchgeführt werden.
Inhalte der Früherkennungsuntersuchung
Gespräch zur gesundheitlichen Vorgeschichte
Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut
Befundmitteilung mit Beratung
Dokumentation in der Patientenakte
bei Bedarf Untersuchung beim Hautarzt
Folgende Punkte umfasst die Leistung
die Anamnese
eine körperliche Untersuchung (Untersuchung der Haut, der Hautanhangsgebilde und der sichtbaren Schleimhäute - Gesamthautuntersuchung), sofern medizinisch notwendig einschließlich Auflichtmikroskopie
die erstmalige Hauttypbestimmung
die vollständige Dokumentation entsprechend den Vorgaben der Krebsfrüherkennung
Vorsorge für junge Menschen
Mit unserer Zusatzleistung "Hautkrebsscreening für junge Menschen" haben Sie die Möglichkeit, vor Erreichen des 35. Lebensjahres, die Haut auf Auffälligkeiten untersuchen zu lassen.
Diese Vorsorgeuntersuchung ist für Versicherte der BKK Linde kostenlos. Sie kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden und steht Versicherten im Alter von 15 - 34 Jahren zur Verfügung.
Weitere Informationen für Sie
Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung über das Endergebnis der vorgenannten Maßnahmen, dabei hat der Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten anzusprechen sowie diesen auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen hinzuweisen.
Hinweis: Im Bundesland Bayern kann der Arzt bei medizinischer Notwendigkeit eine Auflichtmikroskopie durchführen. In diesem Fall rechnet der Arzt die erbrachte Leistung über den Vertrag in Bayern ab.
In allen anderen Bundesländern außerhalb Bayerns erhalten Sie für die Durchführung einer Auflichtmikroskopie eine Privatliquidation des Arztes. Die erbrachte Leistung kann nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. Eine Erstattung der Privatliquidation ist ebenfalls nicht möglich.