Hospizleistungen
Würdevoll sterben
Die Versorgung in einem Hospiz hat das Ziel, die Lebensqualität von Menschen, die sich in der letzten Phase ihres Lebens befinden, durch eine palliativ-pflegerische Behandlung zu fördern und ihnen die verbleibende Lebenszeit würdevoll zu gestalten.
Die Kosten für Hospizleistungen teilen sich die Pflege- und die Krankenkasse. Die Pflegekasse übernimmt analog der Vorschriften der Kurzzeitpflege bis zu 1.774,- € für maximal 56 Kalendertage. Sofern ein Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege besteht, wird auch dieser in Höhe von bis zu 1.612,- € für maximal 42 Tage verwendet.
Diese Kosten werden weiter übernommen
Im Anschluss daran greifen die Pauschalen für vollstationäre Pflege entsprechend des vorliegenden Pflegegrades
Pflegegrad 2 770,- Euro
Pflegegrad 3 1.262,- Euro
Pflegegrad 4 1.775,- Euro
Pflegegrad 5 2.005,- Euro
Da diese Leistungen in der Regel nicht kostendeckend sind, übernimmt die Krankenkasse den Restbetrag bis zur Höhe von 95% des vereinbarten Pflegesatzes. Die restlichen 5% der Gesamtkosten müssen vom Hospiz selbst durch Eigenmittel, z. B. Spenden, erbracht werden. Es dürfen vom Hospiz keine Kosten gegenüber dem Versicherten in Rechnung gestellt werden.
Das gilt für die Inanspruchnahme
Anspruch auf palliativ-medizinische Hospizleistungen besteht, wenn eine schwere fortschreitende Erkrankung vorliegt, die in absehbarer Zeit zum Tod führt und eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann.
Gerne beraten wir Sie umfassend rund um das Thema Hospizleistungen. Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer: 0611 7366-642.
eFormular Hospizleistungen
Den Antrag auf Hospizleistungen können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, weitere Unterlagen direkt mit einzureichen.
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