Kurzzeitpflege
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Wir sichern Ihre Pflege auch in Notlagen

Kann die häusliche Pflege wegen einer bestimmten Situation nicht in erforderlichem Umfang durchgeführt werden, besteht Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung.

Für pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2-5 wird der pflegebedingte Aufwand für maximal 56 Tage bis zu 1.774,- Euro je Kalenderjahr übernommen.

Voraussetzungen:

  • Die häusliche Pflege kann nicht in erforderlichem Umfang durchgeführt werden für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung,

  • oder wegen einer Krisensituation, in der häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist.

Unser Tipp: Unsere Pflegeeinrichtungssuche unterstützt Sie bei Ihrer Suche nach einer passenden Einrichtung.

Pflegereinrichtungssuche

Hier finden Sie die passende Hilfe in Ihrer Nähe!

eFormular Kurzzeitpflege

Den Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, weitere Unterlagen direkt mit einzureichen. 

Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.

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