Rooming-In
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Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist für Kinder oft beängstigend. Mit Rooming-In haben Sie die Möglichkeit Ihrem Kind in dieser schwierigen Situation beizustehen. Eltern, deren Kind/-er das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nach einer medizinischen Prüfung stationär mit aufgenommen werden.

Bei der Mitaufnahme im Krankenhaus fällt für das jeweilige Elternteil kein Eigenanteil an. Ein Anspruch auf Verdientsausfall besteht dann, wenn in Ihrem Haushalt keine weitere, nicht berufstätige, Person lebt, die das Kind begleiten kann. 

Hinweis: In medizinisch begründeten Einzelfällen kann Rooming-In auch für Kinder, die älter als neun Jahre alt sind, in Anspruch genommen werden. Dazu ist eine Rücksprache mit dem medizinischen Dienst (MDK) erforderlich. 

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