Beiträge ab 01.07.2023
Aufgrund des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes gelten seit dem 1. Juli 2023 neue Beitragssätze für die Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz wurde auf 3,4 Prozent angehoben (bisher: 3,05 %), während der Zuschlag für Kinderlose nun bei 0,6 Prozent liegt (bisher: 0,35 %).
Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren profitieren von Abschlägen. Diese betragen ab dem zweiten bis zum fünften Kind je 0,25 Prozent. Berücksichtigt werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Persönliche Situation |
PV-Beitragssatz seit 01.07.2023 |
Anteil Arbeitgeber seit 01.07.2023 |
Anteil Arbeitnehmer seit 01.07.2023 |
---|---|---|---|
Beschäftigte ohne Kinder |
4,0 % |
1,7 % |
2,3 % |
Beschäftigte mit 1 Kind unter 25 |
3,4 % |
1,7 % |
1,7 % |
Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25 |
3,15 % |
1,7 % |
1,45 % |
Beschäftigte mit 3 Kindern unter 25 |
2,9 % |
1,7 % |
1,2 % |
Beschäftigte mit 4 Kindern unter 25 |
2,65 % |
1,7 % |
0,95 % |
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 25 |
2,4 % |
1,7 % |
0,7 % |
Beschäftigte mit Kindern ab 25 |
3,4 % |
1,7 % |
1,7 % |