Veröffentlichungen

Wir sind transparent, denn Ihr Vertrauen ist uns wichtig!

Satzung Krankenkasse der Betriebskrankenkasse Linde

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Satzung Pflegekasse der Betriebskrankenkasse Linde

BKK Linde Transparenzbericht (inkl. Jahresrechnungsergebnis)

Finden Sie hier die Geschäftsergebnisse und wichtige Zahlen, Daten und Fakten zum letzten Geschäftsjahr.

Die Termine unseres Verwaltungsrats

Termin Veranstaltungsort
11.04.2024Wiesbaden
21.06.2024Aschaffenburg
13.12.2024Wiesbaden

Vorstandsvergütung: Transparenz und Offenheit

  1. Vorstandsfunktion: Vorsitzender des Vorstands

    • Grundvergütung (gezahlter Jahresbetrag): 157.632,00 Euro

    • Variable Bestandteile*: 39.200,00 Euro

    Versorgungsregelungen:

    • Zusatzversorgung/Betriebsrenten (jährlich aufzuwendender Betrag): 7.251,00 Euro

    • Zuschuss zur privaten Versorgung (jährlich aufzuwendender Betrag): kein

    Sonstige Vergütungsbestandteile:

    • Dienstwagen auch zur privaten Nutzung (jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtl. 1 %-Regelung)**: 8.553,00 Euro

    • Weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung): keine

    *Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip)
    ** bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1 %-Methode zugestimmt worden ist, auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich

  2. Vorstandsfunktion: Vorständin

    • Grundvergütung: 180.000,00 Euro

    • Variable Bestandteile*: 42.500,00 Euro

    Versorgungsregelungen:

    • Zusatzrente/Betriebsrente: 18.225,00 Euro

    • Zuschuss zur privaten Versorgung: keine

    Sonstige Vergütungsbestandteile:

    • Dienstwagen auch zur privaten Nutzung (jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtlichen 1 %-Regelung)**: 8.542,00 Euro

    • Weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung): 641,00 Euro

    Weitere Regelungen:

    • Übergangsregelung nach dem Ausscheiden aus dem Amt (Höhe/Laufzeit): Weiterbeschäftigung als leitende Angestellte

    • Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen (Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiter-beschäftigung):

    Amtsenthebung: keine Amtsenthebung

    Fusion: Einvernehmliche Regelung einer angemessenen Lösung

    *Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip)
    ** bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1 %-Methode zugestimmt worden ist, auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich

  3. Funktion und Grundvergütung/variable Bestandteile*

    • Vorstandsvorsitzende: 262.000,00 Euro/keine

    • Stellv. Vorstandsvorsitzender: 254.000,00 Euro/keine

    • Mitglied des Vorstands: 249.328,00 Euro/keine

    Versorgungsregelungen - Zusatzversorgung/Betriebsrente:

    • Vorstandsvorsitzende: 48.512,00 Euro

    • Stellv. Vorstandsvorsitzender: 70.791,00 Euro

    • Vorstandsmitglied: 29.590,00 Euro

    Zuschuss zur privaten Versorgung:

    • Vorstandsvorsitzende: keine

    • Stellv. Vorstandsvorsitzender: keine

    • Vorstandsmitglied: keine

    Sonstige Vergütungsbestandteile:

    • Dienstwagen auch zur privaten Nutzung (jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtlichen 1 %-Regelung)**:

    • Weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung):

    Vorstandsvorsitzende: keine
    Stell. Vorstandsvorsitzender: keine
    Vorstandsmitglied: keine

    Weitere Regelungen:

    • Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt (Höhe/Laufzeit)

    Vorstandsvorsitzende: keine
    Stellv. Vorstandsvorsitzender: keine
    Vorstandsmitglied: keine

    • Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen (Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbe-schäftigung):

    Vorstandsvorsitzende: Regelungen werden im Einzelfall getroffem
    Stellv. Vorstandsvorsitzender: Regelungen werden im Einzelfall getroffen
    Vorstandsmitglied: Regelungen werden im Einzelfall getroffen

    *Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip)
    **bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1 %-Methode zugestimmt worden ist,
    auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich

Null Toleranz gegen Gewalt!

Leider kam es in der jüngsten Vergangenheit zu Äußerungen und Handlungen mit Gewaltbereitschaft gegenüber Mitarbeitern/-innen der BKK Linde. Jegliche Anwendung von Gewalt sowie bereits die Äußerung zur Gewaltbereitschaft wird die BKK Linde als Arbeitgeber auf keinen Fall tolerieren. Bitte beachten Sie unsere Information dazu.

Sozialversicherungswahl

Im aktuellen Jahr fand keine Wahlhandlung bei der BKK Linde statt. Die öffentlichen Bekanntmachungen über die Vertreter des Verwaltungsrats finden Sie hier.