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Arbeitgebernews

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  1. 06.02.2026

    Besteuerung von Renten: Finanzamt erhält Daten von der Rentenversicherung automatisch

    Seit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) im Jahr 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Aus diesem Grund sollten auch Rentnerinnen und Rentner eine Steuererklärung abgeben. Eine Steuerklärung ist immer dann notwendig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. 2025 lag dieser für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Im Unterschied zum Arbeitgeber behält die Deutsche Rentenversicherung von der Rente keine Steuern ein. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.
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  2. 03.02.2026

    Beruflicher Mailverkehr erreicht neuen Höchststand

    Von Terminerinnerungen über Anfragen bis hin zu Newslettern – das berufliche Mail-Postfach ist für viele Beschäftigte dauerhaft voll. Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.002 Menschen ab 16 Jahren in Deutschland, darunter 532 berufstätige Internetnutzerinnen und -nutzer.
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  3. 30.01.2026

    Treppensteigen fürs Herz: 50 Stufen pro Tag statt 10.000 Schritte

    Die Treppe nehmen hilft, Bewegung in den Alltag zu bringen: Sie sind fast überall verfügbar. Zudem führt Treppensteigen zu einem niedrigeren Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Hierüber informiert aponet.de, das offizielle Gesundheitsportal der deutschen ApothekerInnen, in einer Pressemitteilung.
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  4. 27.01.2026

    Bundessozialgericht: Keine rückwirkende Kürzung der Rente nach Hochrechnung

    Die Rentenversicherung darf eine Altersrente nicht rückwirkend kürzen, wenn sie zum Rentenbeginn auf Basis einer gesetzlich vorgesehenen Hochrechnung bewilligt wurde. Fallen die später tatsächlich gemeldeten Entgelte des Arbeitgebers niedriger aus, dürfen sie diese Hochrechnung nicht ersetzen. Dies hat das Bundessozialgericht kürzlich entschieden (AZ: B 5 R 6/24 R).
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  5. 23.01.2026

    Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstgrenzen und Arbeitserprobung

    Menschen, die durch eine Erkrankung oder einen Unfall nicht mehr in der Lage sind, einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, können eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Abhängig vom Umfang, in dem sie noch arbeiten können, wird diese als Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung gezahlt. Allerdings sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese sind zum Jahresbeginn gestiegen. Hierüber informiert die Deutschen Rentenversicherung in einer Pressemitteilung.
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  6. 21.01.2026

    Jahresmeldung 2025: Die Zeit läuft

    Arbeitgeber haben noch bis Mitte Februar Zeit, wichtige Meldungen für das Jahr 2025 zu erstatten. Unterschiedliche Termine und Regeln gelten dabei für Meldungen zur allgemeinen Sozialversicherung einerseits und zur Unfallversicherung andererseits.
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