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Corona-Krise: Elterngeldreform verabschiedet

Damit Eltern in Zeiten der Corona-Pandemie keine Nachteile beim Bezug des Elterngeldes haben, werden die Regelungen vorübergehend geändert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag verabschiedet, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer eine aktuellen Pressemitteilung.

Damit Eltern in Zeiten der Corona-Pandemie keine Nachteile beim Bezug des Elterngeldes haben, werden die Regelungen vorübergehend geändert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag verabschiedet, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in einer eine aktuellen Pressemitteilung.

Die Corona-Krise hat für viele Eltern Unsicherheiten beim Elterngeld mit sich gebracht. Eltern in systemrelevanten Berufen werden an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und müssen mehr arbeiten als vorgesehen. Andere sind freigestellt oder in Kurzarbeit und drohen, während des Elterngeldbezugs in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten. Darauf hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey reagiert und einen Gesetzesentwurf für Anpassungen des Elterngelds vorgelegt. Er wurde am 7. Mai 2020 durch den Deutschen Bundestag abschließend beraten und verabschiedet.

Der Gesetzentwurf sieht drei Regelungsbereiche vor:

  • Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate verschieben können. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.
  • Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Während des Bezugs von Elterngeld sollen Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Covid-19-Pandemie erhalten, die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren. Dazu zählt zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate auch von der Elterngeldberechnung ausnehmen.

Was das im Einzelfall bedeutet, erklärt eine Übersicht mit Fallbeispielen des Bundesfamilienministeriums. Die Regelungen sind auf den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020 begrenzt. Die verschobenen Elterngeldmonate müssen spätestens bis zum 30. Juni 2021 angetreten werden.

Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe