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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Seit Oktober 2021, mit einer Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2022, ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, digital. Arztpraxen können die Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Patienten nun elektronisch an die Krankenkassen senden.

Wie digital ist die neue eAU?  

Bisher erhielt der Patient bei einer Krankschreibung von seinem Arzt drei Ausfertigungen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die er entsprechend weitergeben, bzw. in seinen eigenen Unterlagen ablegen musste:

- Original für die Krankenkasse

- Durchschlag für den Arbeitgeber

- Durchschlag für den Versicherten

Ein Durchschlag verblieb beim Arzt für die Krankenakte.

Ab 01. Oktober wird mit der eAU im ersten Schritt die digitale Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Arzt an die zuständige Krankenversicherung realisiert. Das heißt: Ein Durchschlag entfällt! Die Ausfertigung für den Arbeitgeber und für den Patienten sowie für den Arzt bleiben zunächst bestehen.

Anbindung der Arbeitgeber

Im 2. Schritt, im Rahmen einer Pilotphase ab dem 01.Januar 2022 mit einer Übergangsfrist bis zum 01. Juli 2022, werden die Arbeitgeber in das Verfahren der eAU eingebunden.

Ab diesem Zeitpunkt ruft der Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeit seiner Mitarbeiter elektronisch bei den jeweiligen Krankenkassen ab.

Diese stellen dann alle über die eAU eingereichten Daten zum Abruf bereit. Eine generelle Übermittlung der Daten an die Arbeitgeber ist nicht vorgesehen. Der Arbeitgeber erhält nur die von ihm aktiv abgerufenen Daten.

Möglich ist dies, sofern das systemgeprüfte Abrechnungsprogramm den Abruf anbietet. Arbeitgeber, die kein systemgeprüftes Programm einsetzen, können die Meldungen an die Krankenkasse auch mittels elektronisch gestützter systemgeprüfter Ausfüllhilfen übermitteln.

Mitteilungspflicht der Krankenkassen

In monatlichem Turnus sollen die Krankenkassen dem GKV-Spitzenverband die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Meldeverfahren berichten. Gerne können auch Sie, als Arbeitgeber, der BKK Linde Ihre bisher gemachten Erkenntnisse zum Einsatz der eAU mitteilen. Wir geben diese gerne weiter.

Die Teilnahme am Datenaustausch eAU ist für die Krankenkassen verpflichtend. Fordern Arbeitgeber Meldungen über die Arbeitsunfähigkeitszeiten ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen an, müssen sie die bereits beschriebenen Verfahren nutzen.

Die Vorteile der eAU sind unter anderem:

  • Beschleunigung des Verfahrens
  • Kostengünstigere Erstellungs- und Übermittlungskosten
  • Mehr Sicherheit, durch verschlüsselte Übermittlung der Daten
  • Der erkrankte Arbeitnehmer muss die AU nicht mehr persönlich bei der Krankenkasse bzw. dem Arbeitgeber einreichen
  • Mehr Transparenz für die Krankenkassen über die AU-Zeiten. Folge: Sicherstellung der Vollständigkeit von Folgeprozessen, wie Höchstanspruchsberechnungen oder Erstattung der Lohnfortzahlung über die Ausgleichskasse (U1)

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