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Digitale Behördengänge fallen bei der Mehrheit durch

Die Mehrheit der Bundesbürger sieht bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen Nachholbedarf. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 1.000 Personen in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Die Mehrheit der Bundesbürger sieht bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen Nachholbedarf. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 1.000 Personen in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Mit 56 Prozent sagt mehr als die Hälfte, dass sie mit dem digitalen Angebot der für sie zuständigen Behörden nicht zufrieden ist. Zufrieden äußert sich lediglich etwas mehr als jeder Dritte (35 Prozent). Die Bürger wurden zudem vor dem Hintergrund der Corona-Krise dazu befragt, inwiefern sie in dieser Zeit Verwaltungsdienstleistungen von Ämtern oder Behörden genutzt haben. Demnach hat seit März 2020 etwas weniger als die Hälfte (44 Prozent) eine solche Dienstleistung in Anspruch genommen. Am häufigsten ging es dabei um die Beantragung von Corona-Soforthilfen (16 Prozent) – und das erfolgte ausschließlich digital.

Anders war es bei Dienstleistungen, die nicht flächendeckend online angeboten werden: Jeder Neunte (11 Prozent) bestellte eine Personenstandsurkunde, etwa für Geburt oder Ehe, darunter 5 Prozent online. 7 Prozent beantragten eine Meldebescheinigung, 4 Prozent davon via Internet. 5 Prozent hatten die An-, Um- oder Abmeldung eines Kraftfahrzeugs zu erledigen, nur 1 Prozent machten das auf digitalem Weg. Und ebenfalls 5 Prozent beantragten Kurzarbeit, ausschließlich online.

„Die Mehrheit ist unzufrieden mit den Online-Dienstleistungen der Verwaltung“, so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Es braucht mehr und nutzerfreundlichere Angebote, um die Zufriedenheit der Bürger zu erhöhen und die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Das Onlinezugangsgesetz zur Digitalisierung von 575 Verwaltungsdienstleistungen muss zügig umgesetzt werden und die Nutzerorientierung sollte im Mittelpunkt stehen.“

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Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe