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Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege

Die Digitalisierung nimmt im Bereich der Versorgung an Fahrt auf. Wegweisend dabei ist das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung- und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG). Dieses Gesetz trat im Wesentlichen im Juni 2021 in Kraft. Inhaltlich greifen viele Maßnahmen jedoch erst später, da zahlreiche Maßnahmen gewisse Vorlaufzeiten in der Umsetzung benötigen.

Die Digitalisierung nimmt im Bereich der Versorgung an Fahrt auf. Wegweisend dabei ist das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung- und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG). Dieses Gesetz trat im Wesentlichen im Juni 2021 in Kraft. Inhaltlich greifen viele Maßnahmen jedoch erst später, da zahlreiche Maßnahmen gewisse Vorlaufzeiten in der Umsetzung benötigen.

E-Rezept
Nachdem das elektronische Rezept (E-Rezept) für apothekenpflichtige Arzneimittel am 01.07.2021 mit einer Testphase gestartet ist, wird es zum 01.01.2022 verpflichtend. Ärzte verordnen dann nur noch über das neue, digitale Verordnungssystem und legen das E-Rezept anschließend auf einem zentralen Server (Fachdienst) ab.

Um eine flächendeckende Nutzbarkeit der jeweiligen elektronischen Verordnungen sicherzustellen, werden die entsprechenden Erbringer der verordneten Leistungen (z. B. Pflegedienste oder auch die Heil- und Hilfsmittelerbringer) zum sukzessiven Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet.

Darüber hinaus sollen Versicherte barrierefrei (mit Identitätsnachweis) auf das E-Rezept zugreifen können (z. B. über ein Smartphone), ohne dafür ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einsetzen zu müssen. Auch bei Apotheken im europäischen Ausland soll es möglich werden, elektronische Rezepte einzulösen.

Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe