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Elektronische AU: Nicht überall ab 01.10.2021

Auch ab Oktober 2021 werden einige Arztpraxen weiterhin „gelbe Scheine“ an die Krankenkassen übermitteln. So haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband eine befristete Übergangsregelung zum Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinbart, wie aerzteblatt.de berichtet.

Auch ab Oktober 2021 werden einige Arztpraxen weiterhin „gelbe Scheine“ an die Krankenkassen übermitteln. So haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband eine befristete Übergangsregelung zum Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vereinbart, wie aerzteblatt.de berichtet.

Zwar startet die eAU wie geplant am 01.10.2021 – allerdings können Arztpraxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, bis 31.12.2021 übergangsweise das alte Verfahren mit Nutzung des „gelben Scheins“ anwenden. Trotz der nun gefundenen Übergangsregelung rät die KBV den Vertragsärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und die notwendige digitale Infrastruktur dafür einzurichten.

Hintergrund: Nach den Plänen des Gesetzgebers wird die eAU in zwei Schritten eingeführt: Ab dem 01.10.2021 übermitteln Haus- und Fachärzte Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen. Ihren Patienten händigen sie einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und einen für deren Unterlagen aus.

Die zweite Stufe beginnt am 01.07.2022: Ab dann übermitteln die Krankenkassen die AU-Bescheinigung an die Arbeitgeber. Patienten erhalten von ihrem Arzt nur noch für sich einen Papierausdruck.
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Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe