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Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns: Auswirkung auf die Sozialversicherung

Seit Beginn dieses Jahres beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro. Wie im Koalitionsvertrag nach der letzten Bundestagswahl festgelegt, wird dieser schrittweise - in zwei Stufen -  erhöht.

Seit Beginn dieses Jahres beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro. Wie im Koalitionsvertrag nach der letzten Bundestagswahl festgelegt, wird dieser schrittweise - in zwei Stufen -  erhöht.

Bereits zum 01. Juli.2022 wurde der Mindestlohn deshalb auf 10,45 Euro angehoben, zum 01. Oktober 2022 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 12 Euro pro Stunde.

Entwicklung Mindestlohn in 2022:

01.01.2022:   9,82 Euro

01.07.2022:  10,45 Euro

01.10.2022:  12,00 Euro

Die Anpassungen wirken sich auch auf die Berechnungen der Sozialversicherungsbeiträge aus. Nachfolgend sind die Änderungen aufgeführt.

Minijobs

Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung, also die Minijobs oder 450-Euro-Jobs aus. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, erhöht das Gesetz die Mini-Job-Grenze zum 01.10.2022 auf 520 Euro. Die Grenze passt sich künftig gleitend an den Mindestlohn und der fiktiven Arbeitszeit (10 Stunden/Woche) an.

Midijobs

Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich an. Ziel ist es, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher zu entlasten und dafür zu sorgen, dass sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt.

Im neuen Übergangsbereich werden Arbeitgeber deshalb stärker belastet als heute. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers beläuft sich im unteren Bereich des Übergangsbereichs (ab 520,01 Euro) wie bei Minijobs auf ca. 28 Prozent und wird gleitend bis 1.600 Euro auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.

Midijobber und Midijobberinnen profitieren dadurch, dass der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob geglättet wird. Die Berechnungsformel, bzw. die MidiJobs-Rechner müssen zum 01.10.2022 deshalb ebenfalls angepasst werden.

 

 

 

Veröffentlicht am:
Quelle: BKK Linde