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Honorar-Lehrkräfte: Sozialversicherungspflicht greift erst später

Für Lehrkräfte auf Honorarbasis brauchen übergangsweise ggf. keine Beiträge nachgezahlt zu werden, wenn festgestellt wird, dass sie tatsächlich abhängig beschäftigt sind. Einer entsprechenden gesetzlichen Regelung hat der Bundesrat am 14.02.2025 zugestimmt.

Für Lehrkräfte auf Honorarbasis brauchen übergangsweise ggf. keine Beiträge nachgezahlt zu werden, wenn festgestellt wird, dass sie tatsächlich abhängig beschäftigt sind. Einer entsprechenden gesetzlichen Regelung hat der Bundesrat am 14.02.2025 zugestimmt.

Immer wieder kommt es vor, dass Honorar-Lehrkräfte vermeintlich auf selbstständiger Basis tätig werden, obwohl sie dem Grunde nach in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Stellen die Sozialversicherungsträger in solchen Konstellationen Versicherungspflicht fest, folgen daraus häufig Beitragsnachforderungen. Diese richten sich gegen den Arbeitgeber der Lehrkraft, also die Bildungseinrichtung. Damit die Arbeitgeber durch die Beitragsnachforderungen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden, hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung beschlossen, übergangsweise von einer ansonsten zwingenden Nachforderung abzusehen. Konkret sieht es so aus: Wird bei einer Prüfung die Versicherungspflicht der Lehrkraft festgestellt, greift diese erst ab dem 01.01.2027. Voraussetzung dafür ist, dass „die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer Selbstständigkeit ausgegangen sind“ und die betroffene Lehrkraft zustimmt.

In Ergänzung dazu bittet der Bundesrat die Bundesregierung, schnellstmöglich eine Lösung zu erarbeiten, die eine statusrechtlich abgesicherte Beschäftigung von freiberuflichen Lehrkräften an Schulen, Weiterbildungs- und Kultureinrichtungen sowie Hochschulen ermöglicht. Dabei seien die Bedürfnisse der Praxis zu berücksichtigen und arbeitsrechtliche Schutzstandards zu gewährleisten. Die derzeitige Unsicherheit sei weder für die Einrichtungen noch die Lehrenden tragbar und führe regelmäßig zu individuellen Härten. Zudem müssten Nachzahlungen vermieden werden.

Zur Bundesratsdrucksache

Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe