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Krankenversicherung: Mehr Leistungen seit 01.07.2021

Gute Nachrichten für Versicherte: Zum 01.07.2021 wurde der Leistungskatalog in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert. Hiervon profitieren unter anderem Menschen mit schwerer Parodontitis, an Krebs Erkrankte und werdende Mütter. Darüber hinaus wurde der Zugang zu langfristiger Physio- und Ergotherapie erleichtert.

Gute Nachrichten für Versicherte: Zum 01.07.2021 wurde der Leistungskatalog in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert. Hiervon profitieren unter anderem Menschen mit schwerer Parodontitis, an Krebs Erkrankte und werdende Mütter. Darüber hinaus wurde der Zugang zu langfristiger Physio- und Ergotherapie erleichtert.

Systematische Behandlung bei schwerer Parodontitis
Seit Anfang Juli haben von Parodontitis Betroffene Anspruch auf eine systematische Behandlung, die dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse der Zahnmedizin entspricht. Hierzu gehören eine Unterweisung in die Mundhygiene, Aufklärungsgespräche sowie eine Parodontitis-Nachsorge von mindestens zwei Jahren nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase.

Für Menschen, die pflegebedürftig sind oder aufgrund ihrer Behinderung Eingliederungshilfe beziehen, gibt es seit Monatsbeginn zudem ein bedarfsgerecht zugeschnittenes Angebot der systematischen Parodontitistherapie. Die Leistungen können in Anspruch genommen werden, wenn die Patientin oder der Patient die Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt selbst aufrechterhalten kann, bei der Behandlung eine Allgemeinnarkose benötigt wird oder wegen geistiger Einschränkungen nicht oder nur teilweise kooperiert werden kann.

Leichterer Zugang zu langfristiger Physio- und Ergotherapie
Erkrankte mit einer schweren und langanhaltenden funktionellen oder strukturellen Schädigung benötigen oft dauerhaft Heilmittel wie Physio-, Sprach- und Ergotherapie-Maßnahmen. Seit dem 01.07.2021 ist eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bei mehr Krankheiten möglich als bisher. Hinzugekommen sind u. a. das Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems) sowie die so genannte Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta). Zudem wurde für Versicherte mit chronischen psychischen Erkrankungen die Höchstmenge je Ergotherapie-Verordnung von 10 auf 20 Einheiten für die Diagnosegruppen PS 2 und PS 3 aufgestockt.

Rhesusfaktor-Untersuchung während Schwangerschaft

Seit dem 01.07.2021 können Rhesus-negative Schwangere – zur Vermeidung einer unnötigen Anti-D-Prophylaxe – den Rhesusfaktor ihres Kindes bereits vor der Geburt bestimmen lassen. Diese Frauen vermeiden damit womöglich eine Behandlung mit Anti-D-Immunglobulinen, zu der ihnen bisher immer vorsorglich geraten wird.

Konservierung von Sperma und Eizellen
Ebenfalls seit dem 01.07.2021 können gesetzlich Versicherte vor einer potentiell keimzellschädigenden Therapie eine Kryokonservierung und die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen in Anspruch nehmen. Vom Leistungsumfang umfasst sind Vorbereitung, Entnahme, Aufbereitung, Transport, Einfrieren, Lagerung und späteres Auftauen von Ei- oder Samenzellen und Keimzellen. Anspruch auf eine Kostenübernahme haben Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr und Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr.

Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe