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Menschen mit Behinderungen: Mehr Chancen zur Teilhabe

Menschen mit Behinderungen sollen mehr Möglichkeiten zur Teilhabe bekommen. Dies sieht der Gesetzentwurf für ein Teilhabestärkungsgesetz vor, den das Bundeskabinett am 3. Februar 2021 beschlossen hat.

Menschen mit Behinderungen sollen mehr Möglichkeiten zur Teilhabe bekommen. Dies sieht der Gesetzentwurf für ein Teilhabestärkungsgesetz vor, den das Bundeskabinett am 3. Februar 2021 beschlossen hat.

Ausgerichtet an der UN-Behindertenrechtskonvention, möchte die Bundesregierung mit dem Teilhabestärkungsgesetz weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erreichen.

Konkret geht es dabei zum Beispiel um Menschen, die sich aufgrund einer Behinderung in einer Reha-Maßnahme befinden und Arbeitslosengeld II beziehen. Ihre Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt möchte man mit dem neuen Gesetz verbessern. So sollen sie künftig in den Job-Centern die gleichen Fördermöglichkeiten erhalten wie alle anderen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Außerdem soll das Budget für Ausbildung, das Menschen mit Behinderungen eine reguläre Berufsausbildung ermöglicht, ausgeweitet werden. Künftig sollen auch diejenigen davon profitieren, die bereits im sogenannten Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind.

Die Erbringer von Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe werden angehalten, in Zukunft geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen vor Gewalt zu schützen.

Eine weitere Verbesserung betrifft die Führer von Blinden- oder Assistenzhunden. Sie sollen auch dort Zugang mit dem Tier erhalten, wo Hunde normalerweise nicht zugelassen sind.

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Veröffentlicht am:
Quelle: Jürgen Stüwe