Neue Broschüre „Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“
Die Erstellung einer Patientenverfügung ist eine Möglichkeit, das Selbstbestimmungsrecht für das eigene Lebensende wahrzunehmen. Dazu kann auch der Wunsch einer Organspende nach dem Tod gehören. Mit der neuen Broschüre „Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“ hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer (BNotK) ein Informationsmaterial mit den wichtigsten Informationen erstellt.
Prof. Dr. Martin Dietrich (BZgA), betont: „Die Formulierung der Bereitschaft zur Organspende in einer Patientenverfügung sollte mit Bedacht getroffen werden, damit diese nicht im Widerspruch zu einem geäußerten Wunsch nach einer Organspende steht. Werden bestimmte intensivmedizinische Maßnahmen wie eine künstliche Beatmung in der Patientenverfügung ausgeschlossen, kann keine Diagnose des Hirntods erfolgen. Hierfür sind zwingend die künstliche Beatmung und die Aufrechterhaltung des Herz-Kreislauf-Systems erforderlich. Eine grundsätzlich gewollte Organspende der verstorbenen Person ließe sich somit nicht umsetzen. Hier sorgt die neue Broschüre für die entsprechenden Informationen und bietet Klarheit.“
Zusammenfassend informiert die Broschüre „Organspende in der Patientenverfügung – Wünsche eindeutig dokumentieren“ darüber, was eine Patientenverfügung leisten kann, an wen sich eine Patientenverfügung richtet, wie sie aufbewahrt werden sollte oder wie sie im zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden kann.
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Quelle: Jürgen Stüwe