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Änderung in der Sozialversicherung ab 01.01.2022

Seit Beginn des Jahres sind umfangreiche Änderungen in der Sozialversicherung in Kraft getreten. Hier ein Überblick.

Digitalisierung

Anpassungen im Datensatz Betriebsdatenpflege

Um am Meldeverfahren zur Sozialversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen zu können, ist die elektronische Beantragung der Betriebsnummern durch die Arbeitgeber erforderlich.  Dies gilt jeweils für jeden der Beschäftigungsbetriebe. Dazu müssen folgende Angaben übermittelt werden:

  • Name und Anschrift des Beschäftigungsbetriebs
  • Wirtschaftliche Tätigkeit des Beschäftigungsbetriebs
  • Rechtsform des Betriebs

Zur Qualitätsverbesserung der abgegebenen Meldungen haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung verschiedene Anpassungen zum 01.01.2022 beschlossen:

  • Angabe der Rechtsform – mit einem neuen fünfstelligen Rechtsformschlüssel
  • Initiativmeldung an die BA – mit dem neuen Abgabegrund „06 = neuer Dienstleister/ neue Abrechnungssoftware“
  • Abweichende Postanschrift – mit dem neuen Feld „ART-POSTANSCHRIFT“ zur Kennzeichnung der Anschriftenart

Änderungen der genannten Daten sind seit dem 01.07.2019 ausschließlich maschinell zu melden.

Begleitende Entgeltunterlagen sind elektronisch zu führen

Während Entgeltunterlagen nach § 8 Abs. 1 BVV in der Regel digital geführt werden, liegen die begleitenden und erläuternden Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV zur Entgeltabrechnung häufig noch in Papierform vor.

Zur Vereinheitlichung sollen ab dem 01.01.2022 alle Unterlagen in elektronischer Form geführt werden.

Eine Übergangsregelung sieht vor, dass sich Arbeitgeber bis zum 31.12.2026 davon befreien lassen können. Ein Antrag muss beim zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

Geringfügige Beschäftigungen

Kurzfristige Beschäftigung – Angaben zum Versicherungsschutz

Kurzfristig Beschäftigte sind in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei. Um sicherzustellen, dass eine Absicherung im Krankheitsfall besteht, müssen Arbeitgeber seit dem 01.01.2022 bei deren Anmeldung angeben, ob der Arbeitnehmer gesetzlich oder privat krankenversichert ist oder eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht.

So funktioniert es:

Im Datensatz „Meldungen“ wurde das Datenfeld „Kennzeichen Krankenversicherung“ aufgenommen

  1. Kennzeichen „1“ = Beschäftigter ist gesetzlich krankenversichert
  2. Kennzeichen „2“ = Beschäftigter ist privat krankenversichert oder anderweitig im Krankheitsfall abgesichert

Kurzfristige Beschäftigung – Angaben zu Vorbeschäftigungszeiten

Seit 01.01.2022 unterstützt die Minijob-Zentrale Arbeitgeber mit einem neuen Service. So erhält der Arbeitgeber nach der Anmeldung eines kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmers unverzüglich die Info, ob weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen oder in dem vorausgehenden Zeitraum des Kalenderjahres bestanden haben.

Grundlage der Rückmeldung sind jeweils die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung. Eine Korrektur der von der Minijob-Zentrale abgegebenen Rückmeldung bei Änderungen der Meldehistorie ist nicht vorgesehen.

Geringfügig entlohnte Beschäftigung – Angaben zur Lohnsteuer

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigten ist die Minijob-Zentrale für die Erhebung und den Einzug der fälligen Pauschsteuer zuständig, die auf das erzielte Entgelt anfällt.

Um die korrekte Abführung zu gewährleisten, wurden die Entgeltmeldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte – auch in privaten Haushalten- um steuerliche Angaben ergänzt.

Seit 01.01.2022 müssen in den Entgeltmeldungen sowohl die Steuernummer des Arbeitgebers und die Identifikationsnummer des Beschäftigten sowie ein Kennzeichen der Besteuerung angegeben werden.

  1. Kennzeichen „1“ = einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2%
  2. Kennzeichen „2“ = Andere Art der Besteuerung wie z.B. pauschale Lohnsteuer in Höhe von 20%, individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugs-Merkmalen oder keine Steuer

Dies betrifft alle, ab dem 01.01.2022 zu erstellenden DEÜV-Meldungen, auch die für das Vorjahr – wie z.B. die Jahresmeldung 2021 oder rückwirkende Änderungen anderer Meldungen aus 2021.

Veröffentlicht am:
Quelle: BKK Linde