Praxistipp - Wussten Sie es?
Der Sozialversicherungsausweis heißt jetzt...
Spätestens mit Aufnahme der ersten Beschäftigung vergibt die Deutsche Rentenversicherung DRV eine Sozialversicherungsnummer und informiert den Arbeitnehmer hierüber. Dieser legte die Sozialversicherungsnummer dann bisher seinem Arbeitgeber vor.
Daneben existiert bereits seit Juli 2016 ein elektronisches Abrufverfahren, über das Sie als Arbeitgeber die Versicherungsnummer direkt bei der Datenstelle der DRV abfragen können.
Dieses elektronische Abrufverfahren hat sich in der betrieblichen Praxis bewährt und ist daher seit dem 01.01.2023 verpflichtend. Hierdurch entfällt gleichzeitig die Vorlagepflicht des Beschäftigten.
Zudem wurde die Bezeichnung für die Mitteilung der DRV von „Sozialversicherungsausweis“ offiziell auf „Versicherungsnummernnachweis“ geändert.
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Quelle: BKK Linde