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Seien Sie als Arbeitgeber ein Partner für alle Fälle

Ein Arbeitgeber ist auch oftmals Anlaufstelle für Mitarbeiter, wenn es um Fragen der persönlichen Absicherung geht.

Als Arbeitgeber sind Sie auch häufig Ansprechpartner für Ihre Mitarbeiter, wenn es um Themen wie Absicherung der Arbeitskraft oder finanzieller Ausgleich bei längerer Krankheit geht. Ganz besonders Berufsstarter sind immer dankbar, Informationen zu erhalten, denn diese wissen meist nicht, welche Risiken und Möglichkeiten für eine Vorsorge zu Verfügung stehen.

Ganz gleich ob in Informationsveranstaltungen zu Beginn der Ausbildungsphase oder im persönlichen Gespräch mit Ihren Mitarbeitern in der Berufsphase – positionieren Sie sich in der Rolle als Arbeitgeber mit Fürsorgepflicht durch Tipps und Anregungen, wie Ihre Mitarbeiter sicher durch den Arbeitsalltag kommen. 

Wenn arbeiten nicht mehr möglich ist

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer ist quasi eine elementare Absicherung für Ihre Mitarbeiter. Ob Krankheit oder Unfall, es gibt diverse Möglichkeiten, aus gesundheitlichen Gründen, den Beruf nicht mehr ausüben zu können.

Die Arbeitskraft stellt für Arbeitnehmer das größte Vermögen dar. Überschlägt man: Bruttogehalt x 12 Monate x X Jahre kommt schnell ein stattlicher Betrag zusammen, den es bestmöglich abzusichern gilt.

Unser Tipp für Sie als Arbeitgeber: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die mögliche Absicherung im Fall der Fälle. Am besten schließt man die Berufsunfähigkeitsversicherung schon in jungen Jahren ab, wenn man noch gesund ist. Das spart in jedem Fall Beiträge und ermöglicht bei einer oftmals obligatorischen Gesundheitsprüfung überhaupt die Möglichkeit eines Abschlusses.

Gesund werden ohne finanzielle Sorgen: Krankentagegeldversicherung

Ist ein Arbeitnehmer krank steht die Genesung selbstverständlich an erster Stelle. Doch auch die finanziellen Fragen sollten geklärt sein. Zahlreicher Mitarbeiter wiegen sich bei einer Krankheit in Sicherheit, denn das Gehalt zahlen Sie, als Arbeitgeber schließlich weiter.

Stimmt – aber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich geregelt und umfasst nur sechs Wochen. Im Anschluss zahlen die gesetzlichen Krankenkassen ein Krankengeld, welches im Schnitt etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens ausmacht und maximal 78 Wochen lang gewährt wird. Die Differenz zwischen dem Nettogehalt und Krankengeld kann schnell mehrere Hundert Euro ausmachen, hingegen die laufenden Kosten gleichbleiben.

Unser Tipp für Sie als Arbeitgeber: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf eine mögliche Krankentagegeldversicherung hin. Sie sichert das Einkommen auch während einer längeren Arbeitsunfähigkeit Ihrer Arbeitnehmer.

Unser Partner, die Generali Deutschland Krankenversicherung AG bietet für die o.g. Produkte attraktive Tarife an. Infos unter www.generali.de

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