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Geplante Änderungen in der Sozialversicherung

Auch die Sozialversicherung muss sich den aktuellen Veränderungen anpassen. Hier eine Aufstellung der wichtigsten geplanten Umstellungen.

Angaben für die Einrichtung eines Arbeitgeberkontos

Aktuell werden notwendige Angaben zur Einrichtung eines neuen Arbeitgeberkontos zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen in Papierform übermittelt. Ein Verfahren, das zum einen nicht mehr zeitgemäß ist und zum anderen Kosten in Höhe von 24 Millionen Euro verursacht.

Die deshalb geplante Digitalisierung ist coronabedingt von 01.01.2022 auf den 01.01.2023 verschoben worden.

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ab 2023 verpflichtend

Alle 4 Jahre prüfen die Rentenversicherungsträger bei den Arbeitgebern, ob diese den Melde- und Zahlungspflichten rund um den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nachgekommen sind. In diesem Zusammenhang ist die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) seit 2012 ein Serviceangebot der Rentenversicherungsträger für die Durchführung einer Betriebsprüfung.

Bis zum 31.12.2022 ist die Teilnahme an der euBP freiwillig, ab dem 01.01.2023 dann verpflichtend.

Stellt der Arbeitgeber einen formlosen Antrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger kann für Zeiträume bis zum 31.12.2026 auf eine elektronische Übermittlung der für die Betriebsprüfung relevanten Entgeltabrechnungsdaten verzichtet werden.

Digitale Rentenübersicht ab 2023

Mit der digitalen Rentenübersicht sollen Bürger zukünftig die Möglichkeit bekommen, Informationen über eigene Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge über ein Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung abzurufen.

Möglich wird dies ab 2023, dann müssen alle Träger von Altersvorsorgeleistungen die Informationen an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) zur Verfügung stellen.

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Quelle: BKK Linde