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Steuererklärung 2019: Frist läuft Ende Juli ab

Bis Ende Juli 2020 müssen Steuerpflichtige ihre Steuererklärung für 2019 beim Finanzamt einreichen, wenn sie zur Abgabe verpflichtet sind. Lässt man die Frist verstreichen, drohen ggf. Säumniszuschläge.

Bis 31. Juli 2020 müssen Steuerpflichtige ihre Steuererklärung für 2019 beim Finanzamt einreichen, wenn sie zur Abgabe verpflichtet sind. Lässt man die Frist verstreichen, drohen ggf. Säumniszuschläge.

Seit dem Jahr 2019 gilt für die Steuererklärung eine Abgabefrist bis zum 31. Juli eines Jahres für das Vorjahr. Diese Frist betrifft viele Arbeitnehmer, also etwa solche, die in einer der Lohnsteuerklassen III, IV (mit Faktor), V oder VI eingestuft sind. Auch greift sie, wenn man einen Freibetrag eingetragen hat oder über Einnahmen aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit verfügt. Erzielt jemand steuerpflichtige Nebeneinkünfte ab 410 Euro, dazu gehören auch Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld, muss er ebenfalls eine Steuererklärung einreichen. Weitere Konstellationen sind z. B. die gleichzeitige Beschäftigung bei mehr als einem Arbeitgeber, Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde sowie ein Verlustvortrag aus den Vorjahren.

Nicht betroffen sind grundsätzlich Arbeitnehmer in der Steuerklasse I, die keine sonstigen Einnahmen haben. Aber: Auch für sie kann sich die Steuererklärung lohnen, wenn sie entsprechende Positionen (zum Beispiel Spenden oder Handwerkerrechnungen) von der Steuer absetzen möchten. Sie haben dafür allerdings, bezogen auf das Jahr 2019, bis Ende 2023 Zeit.

Anders sieht es aus, wenn man einen Fachexperten, also etwa einen Steuerberater, hinzuzieht. Dann endet die Abgabefrist erst mit dem Februar des Folgejahres. Da der 28. Februar 2021 auf einen Sonntag fällt, muss man diesmal die Erklärung für 2019 also spätestens am 1. März 2021 abgeben.

Wer sich nicht an die Frist halten kann, sollte sich rechtzeitig beim Finanzamt um eine Verlängerung bemühen – das schützt im Erfolgsfall vor den unliebsamen Säumniszuschlägen.

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Quelle: Jürgen Stüwe