Verbesserte Förderung für Ausbildungsbetriebe
Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" soll Ausbildungsbetriebe und Azubis in der Corona-Krise unterstützen. Das Bundeskabinett hat nun ein zweites Maßnahmenpaket verabschiedet.
Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" soll Ausbildungsbetriebe und Azubis in der Corona-Krise unterstützen. Das Bundeskabinett hat nun ein zweites Maßnahmenpaket verabschiedet. Damit werden Ausbildungs- und Übernahmeprämien verdoppelt und Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit verbessert.
Bereits seit Juni beziehungsweise November 2020 können kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) über dieses Programm Zuschüsse erhalten. Weil viele Betriebe trotz der wirtschaftlichen Lage zögern Ausbildungsplätze anzubieten soll nun ein neuer Corona-Schutzschirm helfen, das Ausbildungsniveau zu erhalten.
Vorgesehen sind folgende Änderungen:
Ausbildungsprämien:
- Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, sollen rückwirkend zum 16. Februar 2021 - zunächst in bisheriger Höhe - verlängert werden
- Für das neue Ausbildungsjahr sollen die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2.000 und 3.000 Euro auf 4.000 und 6.000 Euro verdoppelt werden
- Attraktivere Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung: Künftig sollen auch Zuschüsse zur Vergütung des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher soll zudem die Ausbildungsvergütung weiter bezuschusst werden
- Auch für größere Unternehmen: All diese Leistungen sollen künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen können. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden
- Neuer Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen: Kleinstunternehmen, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten, sollen einen Sonderzuschuss erhalten. Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1.000 Euro erhalten, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben
- Die Übernahmeprämie soll bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 Euro verdoppelt werden. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt
- Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver. Die Mindestlaufzeit soll auf vier Wochen verkürzt werden, die Höhe der Förderung sich nach der Laufzeit bemessen. Insgesamt können bis zu 8.100 Euro gezahlt werden. Künftig soll auch der Stammausbildungsbetrieb statt des Interimsausbildungsbetriebs die Förderung erhalten können. Für Interimsausbildungsbetriebe entfällt die Begrenzung auf bis zu 249 Mitarbeitende ersatzlos
- Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro
Voraussetzungen:
- Betriebe können gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten – oder in fünf zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen. Bisher waren mindestens 60 Prozent Einbußen erforderlich.
Kurzarbeit:
Die Durchführung von Kurzarbeit kann für die Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt werden.
- Die Ausbildung darf frühestens am 1. August 2020 und spätestens am 15. Februar 2021 begonnen haben. Auch Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, sind in die Ausbildungsprämien mit einbezogen.
- Die Ausbildungsprämie wird nur ausgezahlt, wenn das Ausbildungsverhältnis über die Probezeit hinaus fortbesteht.
Förderung von Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit:
- KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz der Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung erhalten. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung gilt zunächst bis zum Juni 2021.
Übernahmeprämien für Aufnahme von Auszubildenden:
- Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro Auszubildenden. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Die entsprechenden Antragsunterlagen stehen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung
Die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildungen kann bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) beantragt werden.
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Quelle: BKK Linde