Integierte Versorgungsverträge
Im Rahmen unserer "Integrierten Versorgungsverträge" können wir über unsere Vertragspartner die Kosten einiger ambulante Operationen auch dann übernehmen, wenn aufgrund der ärztlichen Indikation diese Leistung nicht im Katalog einer gesetzlichen Krankenkasse verankert ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei uns, ob dies bei Ihnen zutrifft.