Außerklinische Intensivpflege (AKI)

Außerklinische Intensivpflege (AKI)
Die außerklinische Intensivpflege, auch als häusliche Intensivversorgung bekannt, ermöglicht schwerstkranken Menschen eine umfassende medizinische Betreuung außerhalb eines Krankenhauses.
Wann kommt die außerklinische Intensivpflege zum Einsatz?
Diese Form der Versorgung richtet sich an Patienten, die aufgrund schwerwiegender Erkrankungen eine dauerhafte und intensive Pflege benötigen – beispielsweise bei Beatmungspflicht oder lebensbedrohlichen Gesundheitszuständen. Sie bietet die Möglichkeit, in einer vertrauten Umgebung zu bleiben, was häufig zu einer besseren Lebensqualität beiträgt.

Versorgungsarten
Die außerklinische Intensivpflege kann auf unterschiedliche Weise organisiert werden.
Betreuung im häuslichen Umfeld | Spezialisierte Pflegedienste übernehmen die Versorung direkt im Zuhause der Patienten. |
Pflege-Wohngemeinschaften | Mehrere intensivpflegebedürftige Personen teilen sich eine betreute Wohnung – eine gemeinschaftliche und oft kostengünstigere Alternative zur Einzelversorgung. |
Stationäre Einrichtungen mit Beatmungsschwerpunkt | Für Patienten, die eine spezialisierte stationäre Betreuung benötigen. |
Kurzzeitpflege | Eine vorübergehende Betreuung, die etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung pflegender Angehöriger in Anspruch genommen werden kann. |
Aufgaben und Zielsetzung
Die außerklinische Intensivpflege geht über die klassische häusliche Krankenpflege hinaus und umfasst hochspezialisierte medizinische Maßnahmen, die normalerweise nur im Krankenhaus erbracht werden. Dazu gehören unter anderem:
24-Stunden-Überwachung der Vitalwerte, insbesondere bei beatmungspflichtigen Patienten
Absaugen der Atemwege und Sicherstellung einer stabilen Atemfunktion
Medikamentengabe, insbesondere intravenöse Verabreichung
Versorgung und Pflege von Tracheostomata (Luftröhrenschnitten)
Das Hauptziel dieser Versorgungsform ist es, die medizinische Stabilität der Patienten sicherzustellen und gleichzeitig ihre Lebensqualität durch eine Versorgung im vertrauten Umfeld zu verbessern.

Antragstellung - Genehmigung - Kosten
Antragstellung und Genehmigung
Zunächst stellt der behandelnde Arzt nach einer umfassenden Diagnose eine Verordnung für die außerklinische Intensivversorgung aus. Diese wird zur Genehmigung eingereicht, häufig ergänzt durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes, das den genauen Pflegebedarf bestätigt. Nach der Kostenübernahmebestätigung durch die BKK Linde kann die Versorgung entweder über einen spezialisierten Pflegedienst oder innerhalb einer Pflege-Wohngemeinschaft erfolgen.
Kosten und Zuzahlung für Versicherte
Die BKK Linde übernimmt die Kosten für die außerklinische Intensivpflege, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und der Pflegedienst einen entsprechenden Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Versicherte über 18 Jahre, die nicht von Zuzahlungen befreit sind, tragen folgende Kosten:
10 Euro Verordnungsblattgebühr
10 % der Behandlungskosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr