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Hautkrebsscreening

  • Vorsorgeuntersuchung ab 35 Jahren
  • Ganzkörperuntersuchung
  • Anspruch: Alle 2 Jahre 
Hautkrebsscreening
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Bestens vorgesorgt!

Jeder Versicherte ab 35 Jahren hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine gründliche Untersuchung seiner Haut. Diese Untersuchung soll möglichst mit der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung, dem Check-up, durchgeführt werden. Falls dabei ein Verdacht auf Hautkrebs entsteht, muss dieser stets durch einen Hautarzt abgeklärt werden. Das Hautkrebsscreening kann bei einem Hausarzt, Internisten, Allgemeinmediziner oder direkt beim Hautarzt durchgeführt werden.

Mittelalter Arzt bespricht Röntgenbild mit einer Patientin

Inhalte der Früherkennungsuntersuchung

  • Gespräch zur gesundheitlichen Vorgeschichte

  • Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut

  • Befundmitteilung mit Beratung

  • Dokumentation in der Patientenakte

  • bei Bedarf Untersuchung beim Hautarzt

Hautkrebsscreening bei einer Frau

Folgende Punkte umfasst die Leistung

  • die Anamnese

  • eine körperliche Untersuchung (Untersuchung der Haut, der Hautanhangsgebilde und der sichtbaren Schleimhäute - Gesamthautuntersuchung), sofern medizinisch notwendig einschließlich Auflichtmikroskopie

  • die erstmalige Hauttypbestimmung

  • die vollständige Dokumentation entsprechend den Vorgaben der Krebsfrüherkennung

Junge Frau und junger Mann sitzen und schreiben

Vorsorge für junge Menschen

Mit unserer Zusatzleistung "Hautkrebsscreening für junge Menschen" haben Sie die Möglichkeit, vor Erreichen des 35. Lebensjahres, die Haut auf Auffälligkeiten untersuchen zu lassen. 

Diese Vorsorgeuntersuchung ist für Versicherte der BKK Linde kostenlos. Sie kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden und steht Versicherten im Alter von 15 - 34 Jahren zur Verfügung. 

Eine Ärztin untersucht den Rücken einer weiblichen Patientin

Hautkrebsscreening einfach erklärt

Weitere Informationen für Sie

Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung über das Endergebnis der vorgenannten Maßnahmen, dabei hat der Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten anzusprechen sowie diesen auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen hinzuweisen.

Hinweis: Im Bundesland Bayern kann der Arzt bei medizinischer Notwendigkeit eine Auflichtmikroskopie durchführen. In diesem Fall rechnet der Arzt die erbrachte Leistung über den Vertrag in Bayern ab.

In allen anderen Bundesländern außerhalb Bayerns erhalten Sie für die Durchführung einer Auflichtmikroskopie eine Privatliquidation des Arztes. Die erbrachte Leistung kann nicht über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden. Eine Erstattung der Privatliquidation ist ebenfalls nicht möglich.

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Dermatologe