Krankengeld bei Arbeitslosengeldbezug I

Sie haben ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Zunächst erhalten Sie sechs Wochen Leistungsfortzahlung durch die Agentur für Arbeit. Wenn Sie weiter arbeitsunfähig erkrankt sind, können Sie von uns Krankengeld erhalten. Die Höhe des Krankengelds wird in der Höhe des Arbeitslosengeldes gewährt.
Voraussetzung:
- Ihre Arbeitsunfähigkeit muss innerhalb einer Woche bei der BKK Linde gemeldet werden
- Sie beziehen Arbeitslosengeld I, beim Bezug von Arbeitslosengeld II besteht kein Anspruch auf Krankengeld