Krankengeld für Arbeitnehmer

Wenn Sie längere Zeit wegen einer Krankheit nicht arbeiten können, erhalten Sie als Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis Krankengeld von der BKK Linde.

Voraussetzung für das Krankengeld ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres behandelnden Arztes. Wichtig: Bitte senden Sie Ihre Bescheinigung innerhalb einer Woche nach Ausstellung der BKK Linde zu. Besonders einfach geht das mit der BKK Linde Service App.
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht bereits ab dem Tag der Krankschreibung. Bei stationärer Krankenhausbehandlung oder einer Behandlung in einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entsteht der Anspruch sofort. Jedoch ruht er in den ersten sechs Wochen, weil in dieser Zeit Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihr Gehalt in Form der Entgeltfortzahlung weiter zahlt.
Die Leistung des Krankengeldes durch die BKK Linde schließt sich direkt ab der siebten Woche an.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70% Ihres beitragspflichtigen Bruttoarbeitsengeltes. Jedoch nicht mehr als 90% Ihres kalendertäglichen Nettoarbeitsentgeltes. Haben Sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Einmalzahlungen (z.B. Urlaub- oder Weihnachtsgeld) erhalten, werden diese selbstverständlich berücksichtigt. Maximal werden je Tag 112,88 Euro (Brutto) Krankengeld in 2021 gezahlt.
Wie von Ihrem Gehalt müssen Sie anteilig davon Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) bezahlen. Von den Beiträgen der Krankenversicherung sind Sie während des Bezuges Ihres Krankengeldes befreit. Das Krankengeld wird für ein und dieselbe Krankheit 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt.
Unser Service: Die Berechnung Ihres Krankengeldes hängt von vielen Faktoren ab. Bei Bedarf nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gern.