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Mutterschaftsgeld für Selbstständige

Mutterschaftsgeld für Selbstständige
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Finanzielle Sicherheit während der Schwangerschaft

Wenn Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind, zahlen wir Ihnen sechs Wochen vor der Geburt, am Tag der Geburt und acht Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Zahlung auf einen Zeitraum von 12 Wochen bis nach der Geburt.

Das Mutterschaftsgeld beträgt für die Zeit der Schutzfrist 70 % des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Wie auch beim Krankengeld werden andere Einkünfte (aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung) nicht berücksichtigt. 

So steht Ihnen Mutterschaftsgeld zu

  • Sie sind zu Beginn der Schutzfrist mit Anspruch auf Krankengeld versichert

Unser Hinweis für Sie: Die ärztliche Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung darf frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung durch Ihren Arzt oder Ihrer Hebamme ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass bei einem negativen Arbeitseinkommen kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.

Schwangere Frau sitzt mit einem Laptop auf dem Bett

eFormular Mutterschaftsgeld

Einen Antrag auf Mutterschaftsgeld können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, die benötigten Nachweise direkt mit hochzuladen. Beachten Sie die Voraussetzungen für Selbstständige.

Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.

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