Pflegegeld
Voraussetzungen für Pflegegeld
Das Pflegegeld wird jeweils am Monatsanfang für den laufenden Monat überwiesen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Pflege muss im häuslichen Bereich durch geeignete Pflegepersonen sichergestellt sein
Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen
Höhe des Pflegegeldes
Wenn die Pflege einer bedürftigen Person im häuslichen Umfeld durch eine Privatperson durchgeführt wird, zahlen wir ein monatliches Pflegegeld. Der Betrag berechnet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
Pflegegrad | Betrag |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0.- Euro |
Pflegegrad 2 | 332,- Euro |
Pflegegrad 3 | 573,- Euro |
Pflegegrad 4 | 765,- Euro |
Pflegegrad 5 | 947,- Euro |
Dies gilt bei der Antragstellung für Kinder
Wenn Sie den Antrag für Ihr Kind stellen, das unter 16 Jahren alt ist, fügen Sie bitte dieses Unterschriftsformblatt dem eFormular als Upload bei. Alternativ können Sie einen Nachweis über Ihr alleiniges Sorgerecht hochladen.
- Unterschrift Beantragung Pflegegrad unter 16herunterladen
eFormular zur Beantragung eines Pflegegrades
Den Antrag zur Erlangung eines Pflegegrades können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen direkt mit einzureichen.
Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.
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