Verhinderungspflege
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Wir sichern Ihre Pflege

Ist die Pflegeperson vorübergehend nicht in der Lage die Pflege durchzuführen, haben Sie Anspruch auf eine Verhinderungspflege. Die Leistung kann im häuslichen Bereich durch eine Privatperson oder durch einen Pflegedienst oder auch in einer vollstationären Einrichtung erfolgen. Eine Kombination aus den genannten Angeboten ist möglich.

Folgende Kosten werden erstattet: 1.612,- Euro für maximal 42 Tage im Kalenderjahr

Die Leistung kann auch als "stundenweise Verhinderungspflege" in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen:

  • Es muss Pflegegrad 2 - 5 vorliegen
  • Die Pflege muss vor Beginn der Verhinderung mindestens sechs Monate durchgeführt worden sein
  • Die Pflegeperson kann wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus sonstigen Gründen die Pflege vorübergehend nicht durchführen

Wird die Ersatzpflege von Verwandten/Verschwägerten bis zum 2. Grad (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegerkinder, Schwiegerenkel, Schwiegereltern, Schwager / Schwägerin, Großeltern des Ehegatten, Stiefeltern, Stiefgroßeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder) übernommen, dürfen die Aufwendungen den 1,5 fachen Betrag des Pflegegeldes nicht übersteigen. 

Für die Verhinderungspflege können bis zu 806,- € aus dem Budget der Kurzzeitpflege übernommen werden. Hierfür ist ein besonderer Antrag notwendig. Bei Inanspruchnahme wird das Budget der Kurzzeitpflege entsprechend gekürzt.

Pflegeeinrichtungssuche 

Egal, ob Sie eine stationäre Pflegeeinrichtung suchen oder einen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen möchten, mit der Pflegeeinrichtungssuche finden Sie die passende Hinfle in Ihrer Nähe. 

Zur Suche
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eFormular Verhinderungspflege

Den Antrag auf Verhinderungspflege können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, weitere Unterlagen direkt mit einzureichen. 

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