Pflege-Zusatzversicherung

Mit der Kombination der Tarife PflegeBahr und PflegePlus sind Sie bestens abgesichert und profitieren gleichzeitig von der staatlichen Förderung
- Sie sichern sich für alle Pflegegrad ab, insbesondere für Pflegegrad 5.
- Sie kommen in den Genuss des staatlichen Beitragszuschusses von 60 EUR jährlich.
- Und das alles ohne Gesundheitsprüfung.
- Sie erweitern Ihre Versicherungsleistung ganz nach Bedarf.
- Sie profitieren von umfassenden Leistungen bereits in den niedrigen Pflegegraden.
- Sie nutzen die Vorteile von zusätzlichen Highlights wie Optionsrecht, Beitragsfreistellung oder einer einmaligen Kapitalzahlung.
Bei Pflegebedürftigkeit erhalten Sie je nach festgestelltem Pflegegrad ein Pflegegeld. Das Pflegegeld wird für jeden Monat, in dem Pflegebedürftigkeit oder erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz gemäß § 45a SGB XI besteht, gezahlt. Für häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege erhalten Sie im Pflegefall die in der folgenden Tabelle aufgeführten Prozentsätze des vereinbarten Pflegegeldes:
Pflegegrad | Versicherungsleistung |
---|---|
Pflegegrad 1 | 10% des vereinbarten Pflegegeldes |
Pflegegrad 2 | 20% des vereinbarten Pflegegeldes |
Pflegegrad 3 | 30% des vereinbarten Pflegegeldes |
Pflegegrad 4 | 40% des vereinbarten Pflegegeldes |
Pflegegrad 5 | 100% des vereinbarten Pflegegeldes |
Hinweis:
Das versicherbare Pflegegeld pro Monat beträgt mindestens 600 und höchstens 1.980 Euro. Die Wartezeit beträgt fünf Jahre, sie entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.
Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von der Höhe des versicherten Pflegegeldes und dem festgestellten Pflegegrad sowie der Art der Pflege (häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege). Für die Dauer der Pflegebedürftigkeit oder der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz wird das Pflegegeld für jeden Monat gezahlt.
Pflegegrad | Bei häuslicher oder teilstationärer Pflege erhalten Sie | Bei vollständiger Pflege erhalten Sie |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | 10% | 10% |
Pflegegrad 2 | 30% | 100% |
Pflegegrad 3 | 60% | 100% |
Pflegegrad 4 | 100% | 100% |
Pflegegrad 5 | 100% | 100% |
des vereinbarten Pflegegeldes | des vereinbarten Pflegegeldes |
Das garantiert Ihnen die Generali zusätzlich im PflegePlus
Zwischen Alter 30 und 55 haben Sie die Möglichkeit, alle fünf Jahre Ihren Versicherungsschutz aufzustocken. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Mit der erstmaligen Einstufung in die Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 erhalten Sie eine Einmalzahlung in Höhe des zweifachen für Pflegegrad 5 versicherten monatlichen Pflegegeldes. Das Geld können Sie beispielsweise für den behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung verwenden.
Bei Einstufung in die Pflegegrade 4 oder 5 entfällt Ihre Beitragszahlungspflicht.
Alle drei Jahre können Sie Ihr versichertes Pflegegeld um 10% erhöhen. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Diese Bedingungen müssen Sie für eine staatliche Förderung erfüllen:
- Sie sind versichert in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder private Pflegepflichtversicherung).
- Sie haben bisher keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgrund eingeschränkter Alltagskompetenz oder aufgrund von Pflegebedürftigkeit bezogen.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Was müssen Sie tun, um die Förderung zu erhalten?
Als Kunde brauchen Sie die Förderung nicht selbst zu beantragen, das erledigt die Generali Deutschland Krankenversicherung AG für Sie. Der Zuschuss von 5 EUR pro Monat wird einmal im Jahr durch die Zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund direkt an die Generali gezahlt.
Für alle aufgeführten Leistungsaussagen gilt: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Tarif, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsantrag/der Versicherungsanfrage, dem Versicherungsschein sowie ggf. weiteren schriftlichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften.
Dies ist ein Angebot unseres Kooperationspartners, der Generali Deutschland Krankenversicherung AG. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Generali Homepage. Der Vertrieb von Produkten der Generali erfolgt für Versicherte der BKK Linde durch die Deutsche Vermögensberatung.
Sie möchten sich zum Thema beraten lassen? Ihr persönlicher Ansprechpartner ist nur einen Klick entfernt.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Darstellung um Informationen zur Verkaufsunterstützung handelt. Die grundsätzlichen Merkmale und Vorteile der Produkte werden in vereinfachter Form dargestellt. Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazu gehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein sowie ggf. weiteren schriftlichen Vereinbarungen.