Physiotherapie
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Umfang der Leistung

Physiotherapie, häufig auch als Krankengymnastik bezeichnet, umfasst folgende Bereiche:

  • Ergotherapie

  • Logopädie (Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie)

  • Podologische Therapie (medizinische Fußpflege)

  • Physiotherapie (Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage, Massagen)

Wir übernehmen die Kosten für die genannten Behandlungsformen, wenn Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt eine entsprechende Therapie verordnet und ein Rezept dafür ausstellt. Die Anzahl der Behandlungseinheiten legt ebenfalls Ihr Arzt fest.

Ein Mann stemmt unter Anleitung einer Physiotherapeutin Hanteln

Sie haben die freie Wahl

Den Leistungsanbieter können Sie frei wählen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl der richtigen Einrichtung. Achten Sie aber darauf, dass dieser eine kassenärztliche Zulassung besitzt. Gegen Vorlage des Rezepts können Sie Ihre Behandlung beginnen.

Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem zugelassenen Leistungserbringer und der BKK Linde. Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Behandlungskosten für die Heilmitteltherapie sowie zehn Euro je Verordnung. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.

Physiotherapeutische Behandlung

Kostenübernahme bei Chiro- und Manueller Therapie

Bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung "Manuelle Medizin/Chirotherapie" kann die Behandlung direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Findet die Anwendung bei einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten mit entsprechender Zusatzausbildung statt, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Heilmittel. Dabei fallen ggfls. Zuzahlungen an.

Unser Hinweis für Sie:

Grundsätzlich dürfen wir nur die Kosten bei Vorlage einer kassenärztlichen Verordnung übernehmen. Ein Privatrezept kann nicht akzeptiert werden. Für einen größtmöglichen Heilungserfolg ist es wichtig, zeitnah mit der Behandlung zu beginnen. Deshalb hat jede Heilmittelverordnung eine bestimmte Gültigkeitsdauer. Nach deren Ablauf können keine Kosten mehr übernommen werden. Damit Ihre Ansprüche nicht verfallen, haben wir Ihnen die Fristen zusammengestellt:

  • Physikalische Therapie, Stimm-, Sprech und Sprachtherapie sowie Ergotherapie: bis 14 Tage gültig 

  • Podologische Therapie: bis 28 Tage gültig

Sie haben Fragen zum Ihrer Physiotherapie? Unsere Kollegen aus dem Team Heilmittel helfen Ihnen gerne weiter.

Ein Kind bekommt das Knie getaped
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