Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Die SAPV richtet sich an schwerstkranke Menschen mit einer fortgeschrittenen, nicht heilbaren Erkrankung, die unter starken Symptomen wie Schmerzen, Atemnot oder Übelkeit leiden. Ihr Ziel ist es, eine umfassende medizinische und pflegerische Betreuung im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und den Verbleib in der vertrauten Umgebung so lange wie möglich sicherzustellen. Durch die SAPV erhalten schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase eine optimale Betreuung im eigenen Zuhause - auch Angehörige werden dadurch unterstützt und entlastet.
Diese Versorgung wird von spezialisierten Palliativteams übernommen, die aus Ärzten, Pflegekräften und weiteren Fachkräften bestehen.

Voraussetzungen
Die SAPV kann in Anspruch genommen werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind
Schwerwiegende, unheilbare Erkrankung | Der Patient leidet an einer fortgeschrittenen, lebensbegrenzenden Erkrankung, die eine spezialisierte Betreuung erfordert. |
Medizinische Notwendigkeit | Eine allgemeine palliative Versorgung durch den Hausarzt oder einen Pflegedienst reicht nicht aus, weshalb eine spezialisierte palliative Betreuung erforderlich ist. |
Ärztliche Verordnung |
Die Notwendigkeit der SAPV wird durch einen Arzt festgestellt und verordnet. Dies kann der Hausarzt, ein Facharzt oder ein Krankenhausarzt sein. Die SAPV kann dabei als reine Beratungs- und Koordinationsleistung, als ergänzende Teilversorgung oder als vollständige Patientenversorgung verordnet werden. |
Kostenübernahme
Die Verordnung wird durch den Medizinischen Dienst geprüft. Bei Vorliegen der Voraussetzungen übernimmt die BKK Linde die Kosten für die SAPV.