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Vorsorge und Rehabilitation (Kuren)

Vorsorge und Rehabilitation (Kuren)
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Medizinische Vorsorge und Rehabilitation

Offiziell wird der Begriff "Kur" seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 nicht mehr gebraucht. Diese wurde aber mit ihren Anwendungen und Inhalten nicht abgeschafft sondern unter der Bezeichnung "Medizinische Vorsorge" und "Medizinische Rehabilitation" weiterhin angeboten und von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen

Medizinische Vorsorge

Bei einer medizinischen Vorsorge liegt noch keine akute Erkrankung vor. Ziel einer solchen Maßnahme ist, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen kann, zu beseitigen oder einer bestehenden Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung entgegenzuwirken.

Voraussetzung:

  • Der behandelnde Arzt muss die medizinische Indikation für eine Vorsorgeleistung feststellen. Die Antragsunterlagen können Sie bei uns anfordern.

Je nach ärztlicher Empfehlung stehen zwei Varianten zur Wahl.

Ein älterer Mann mit weißen Haaren wärmt sich für eine Sporteinheit auf

    Ambulante Vorsorgeleistungen

    Ambulante Vorsorgeleistungen werden immer an einem anerkannten Kurort erbracht. Sie suchen die entsprechende Kureinrichtung selbst aus und organisieren den Aufenthalt (sowie die An-/Abreise). Für die Heilmittel legen Sie eine Verordnung vom Kurarzt (Badearzt) vor Ort vor. Dazu gehören z.B. Moorbäder, Krankengymnastik oder Massagen. Als Arbeitnehmer müssen Sie für die Dauer der ambulanten Vorsorge Urlaub beantragen.

    Ist es medizinisch notwendig, können Sie die ambulante Vorsorgeleistungen grundsätzlich alle drei Jahre in Anspruch nehmen.

    Wir übernehmen die Kosten bei einer Dauer von mindestens 14 und maximal 21 Tagen für:

    freie Behandlung durch einen Badearzt

    die vom Badearzt verordneten Heilmittel abzüglich Ihres gesetzlichen Eigenanteils

    Zudem gewähren wir täglich einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten und Kurtaxe in Höhe von 13,- Euro pro Person.

     

    Anlage zum eFormular für ambulante Vorsorge - Erwachsene/Kinder & Kompaktkur

    Anlage zum eFormular für Aktivkuren in Europa

    Anlage zum eFormular für die Kompakt-Kur Fit & Vital

    eFormular ambulante Vorsorgeleistung

    Den Antrag auf ambulante Vorsorgeleistung können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen zur Erstattung direkt mit einzureichen.

    Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.

    Sie haben noch keinen Zugang zur Service App? Dann fordern Sie jetzt Ihren Zugangscode an und registrieren Sie sich. Kehren Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung zu diesem Formular zurück und schließen den Antrag ab.

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    Stationäre Vorsorgeleistungen

    Stationäre Vorsorgeleistungen erfolgen in einer speziellen Kurklinik, in der der Versicherte für die Dauer der Maßnahme untergebracht ist und nach der medizinischen Indikation behandelt wird. Für diese Vorsorgeleistung müssen Sie als Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragen sondern sind für diese Zeit freigestellt. Wir übernehmen die Kosten für die Hin- und Rückreise mit der Bahn (2. Klasse) oder mit einer Fahrtkostenpauschale von 0,20 €/km, abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils.

    Hier geht es zur Anlage für das eFormular stationäre Vorsorge

    Anlage eFormular stationäre Vorsorge

    eFormular stationäre Vorsorgeleistung

    Den Antrag auf stationäre Vorsorgeleistung können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen zur Erstattung direkt mit einzureichen.

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    Medizinische Rehabilitation

    Bei einer Rehabilitation liegt bereits eine Erkrankung vor. Ziele der Maßnahme sind:

      • Heilung einer Krankheit
      • Verhütung einer Verschlimmerung
      • Linderung der Krankheitsbeschwerden
      • Vorbeugung einer drohenden Behinderung

    Voraussetzung:
    Die medizinische Indikation muss vom behandelnden Arzt festgestellt sein und die Maßnahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Zur Indikation gehören:

      • Rehabilitationsbedürftigkeit
      • Rehabilitationsfähigkeit
      • Rehabilitationsziele
      • Rehabilitationsprognose

    Leistungen zur Rehabilitation können durch verschiedene Kostenträger (Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, usw.) genehmigt werden. Um den für Sie zuständigen Kostenträger zu ermitteln, rufen Sie uns gerne an.

    Eine Rehabilitation kann sowohl ambulant als auch stationär in Anspruch genommen werden.

    1. Eine ambulante Rehabilitation ist zeitlich nicht festgelegt, beinhaltet aber 15 Einheiten und findet am Wohnort des Versicherten in einer ambulanten Rehabilitationseinrichtung statt.

    2. Eine stationäre Rehabilitation erfolgt in einer speziellen Kurklinik, in der der Versicherte für die Dauer der Maßnahme lebt und gemäß seiner medizinischen Indikation rehabilitiert wird.

    Hinweis: Der gesetzliche Eigenanteil beträgt für Versicherte täglich 10,00 Euro. Wir übernehmen die Kosten für die Hin- und Rückreise mit der Bahn (2. Klasse) oder eine Fahrtkostenpauschale von 0,20 Euro/km.