Wohngruppenzuschlag
- ab Pflegegrad 1 beantragbar
- Zuschuss zur Finanzierung der Pflegekraft
- Betrag von 214,00€
Der Wohngruppenzuschlag
Pflegebedürftige Personen, ab Pflegegrad 1, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe wohnen, haben Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag. Der Anspruch auf den Zuschlag ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Aktuell beläuft sich der Zuschlag auf 214,00€.
Den Antrag auf Wohngruppenzuschlag können pflegebedürftige Personen komplett online stellen. Nutzen Sie hierfür einfach unsere BKK Linde eFormulare.
Bedingungen für den Wohngruppenzuschlag
Es muss in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt werden. D.h. ein gemeinsamer Sanitär-, Küchen- und Wohnbereich kann jederzeit gemeinsam oder einzeln genutzt werden.
Unterschiedliche kleine separate Apartments zählen nicht zu einer Wohngruppe.
Der Antragsteller ist pflegebedürftig und lebt nachweislich mit mindestens zwei weiteren pflegebedürftigen Personen regelmäßig in einer ambulant betreuten Wohngruppe zusammen.
Die Obergrenze liegt bei zwölf Personen. Bei der Ermittlung der Obergrenze werden auch Personen ohne einen Pflegegrad berücksichtigt.
Wird durch das dauerhafte Ausscheiden eines Wohngruppenbewohners die Mindestanzahl von drei Pflegebedürftigen unterschritten, so besteht die Pflicht die Pflegekasse unverzüglich zu informieren.
In der Wohngruppe ist eine Pflegekraft tätig, die organisatorische oder verwaltende Tätigkeiten verrichtet.
Die häusliche pflegerische Versorgung muss sichergestellt sein.
Die freie Wählbarkeit der Pflege- und Betreuungsleistungen darf nicht eingeschränkt sein.
Sofern die aufgelisteten Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag. Den Antrag können Sie direkt über unsere Homepage online ausfüllen und abschicken.
eFormular zum Wohngruppenzuschlag
Den Antrag auf Wohngruppenzuschlag können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen direkt mit einzureichen.
Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.
Sie haben noch keinen Zugang zur Service App? Dann fordern Sie jetzt Ihren Zugangscode an und registrieren Sie sich. Kehren Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung zu diesem Formular zurück und schließen Sie den Antrag ab.
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Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter 0611 73666.