Pflegehilfsmittel (verbrauchsbestimmt)
- Mundschutz, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.
- Kostenerstattung: 40€/Monat
- ab Pflegegrad 1

Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Zur Erleichterung der Pflege oder Linderung der Beschwerden von Pflegebedürftigen besteht Anspruch auf die Versorgung mit sogenannten "zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln". Dieser Ausdruck umfasst eine ganze Reihe verschiedener Gebrauchsgegenstände.
Der monatliche Kostenerstattungsanspruch beträgt 40,00€.

Zum Verbrauch bestimmt sind:
- Saugende Bettschutzeinlage
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen zum (Einmalgebrauch oder wiederverwendbar)
- Einmallätzchen
- Desinfektionsmittel (Hände und Flächen)

Voraussetzungen zur Kostenübernahme:
- mindestens Pflegegrad 1
- Pflege wird ambulant sichergestellt
- Notwendigkeit der Versorgung
- Versorgung durch einen anerkannten Leistungserbringer (Apotheke oder Sanitätshaus)
- Beantragung der benötigen Pflegehilfsmittel

eFormular verbrauchsbestimmte Pflegehilfsmittel
In der Regel stellt die von Ihnen ausgewählte Apotheke oder der von Ihnen gewählte Dienstleister selbst den Antrag bei der Krankenkasse.
Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall ist, können Sie uns den Antrag auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als eFormular übermitteln.
Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.
Sie haben noch keinen Zugang zur Service App? Dann fordern Sie jetzt Ihren Zugangscode an und registrieren Sie sich. Kehren Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung zu diesem Formular zurück und schließen Sie den Antrag ab.

Gerne beraten wir Sie umfassend rund um das Thema Pflegehilfsmittel. Rufen Sie uns einfach an! Tel.: 0611 7366-642