Eine Kieferorthopädische Behandlung wird sowohl für Kinder/Jugendliche und Erwachsene angeboten.
Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es bei den Voraussetzungen und der Kostenübernahme gibt haben wir für Sie zusammengestellt:
Eine Kieferorthopädische Behandlung wird sowohl für Kinder/Jugendliche und Erwachsene angeboten.
Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es bei den Voraussetzungen und der Kostenübernahme gibt haben wir für Sie zusammengestellt:
Für Kinder und Jugendliche, die bei Beginn der Behandlung noch nicht 18 Jahre alt sind und bei denen eine Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen oder Sprechen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen beteiligen wir uns an den Kosten der Behandlung.
Die BKK Linde übernimmt 80% der vertragszahnärztlichen Kosten der Kieferorthopädischen Behandlung. Diese rechnet der Kieferorthopäde direkt mit uns ab. Den verbleibenden Eigenanteil von 20% zahlt der Versicherte direkt an den Kieferorthopäden. Wenn die Kieferorthopädische Behandlung einschließlich der Retentionsphase (Haltephase) vom Kieferorthopäden mit schriftlicher Bestätigung abgeschlossen wird, erstatten wir Ihnen auch den Eigenanteil. Wenn mehrere Kinder (unter 18 Jahren), die im gemeinsamen Haushalt leben, in Kieferorthopädischer Behandlung sind, übernehmen wir für Ihr zweites und jedes weitere Kind zunächst 90% der Kosten. Die Erstattung des restlichen Eigenanteils erfolgt,wie beim ersten Kind, nach erfolgreichem Beenden der Behandlung.
Wenn Sie bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei Ihnen eine schwere Kieferanomalie vorliegt, übernehmen wir 80% der vertragszahnärztlichen Kosten der Kieferorthopädischen Behandlung. Diese rechnet der Kieferorthopäde direkt mit uns ab.
Den verbleibenden Eigenanteil von 20% zahlen Sie direkt an den Kieferorthopäden. Wenn die Kieferorthopädische Behandlung einschließlich der Retentionsphase (Haltephase) vom Kieferorthopäden mit schriftlicher Bestätigung abgeschlossen wird, erstatten wir Ihnen den Eigenanteil.
Voraussetzung:
Nur bei schweren Kieferanomalien, die komplizierte kieferchirurgisch- kieferorthopädische Therapiemaßnahmen (eine Operation am Kiefer zum Ausgleich der Fehlstellung) erfordern und eine Einstufung mindestens in die Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 3 - 5 vorliegt.