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Digitale Gesundheits-Apps auf Rezept

Es gibt viele Gesundheits-Apps - und das bereits seit geraumer Zeit! Neuer ist, dass medizinische Gesundheits-Apps auch vom Arzt verschrieben werden können. Allerdings gelten hier strenge Anforderungen.

Bereits vor einigen Monaten ist das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) in Kraft getreten. Es hat die Weichen gestellt, damit es in der Gesundheitsversorgung mehr Raum für digitale Versorgungsmöglichkeiten gibt. Damit können sich Patienten digitale Gesundheits-Apps vom Arzt verschreiben lassen - quasi wie ein digitales Medikament. Die Kosten werden dann von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für einige Apps ist das jetzt schon möglich. Weitere Anwendungen werden folgen, sie befinden sich noch im Zertifizierungsprozess, denn die Wirkung der digitalen Hilfsmittel wird streng überprüft.

Digitales Lexikon

Alle zugelassenen Apps werden in ein Verzeichnis aufgenommen, dass wie ein „Digitales Lexikon“ Auskunft über die erstattungsfähigen Anwendungen gibt. Eine Weltneuheit, denn Deutschland ist das einzige Land, in dem es Apps auf Rezept gibt. Aktuell werden zwei Angebote aufgeführt, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte informiert. Es handelt sich zum einen um eine App für eine Tinnitus-Therapie und zum anderen um eine Anwendung, die Patienten mit Angststörungen unterstützen soll.

Weitere 21 Apps sind bereits in der Prüfung, für ca. 75 Anwendungen wurden Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt. Im Fokus stehen nach Angaben der Behörde, Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit und Datenschutz. Laufen die Prüfungen mit dem entsprechenden Erfolg, können weitere Digitale Apps schon bald zur Verfügung stehen. Die Bewertung neuer Apps ist binnen drei Monaten möglich.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Zulassung der Apps, die Voraussetzungen und die Kostenübernahme: https://bkkln.de/diga

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